Verfassungsklage kann jeder Bürger selbst erheben
Author D. Selzer-McKenzie
Youtube-Video: https://youtu.be/blJb6aIHPM8
Werte Leser,
unter einem Video bei Youtube, wahrscheinlich zum Thema
Fernsehgebühren, hat jemand einen Kommentar geschrieben, unter welchen
Voraussetzungen eine Verfassungsbeschwerde eines Bürgers möglich wäre, aber das
ist alles falsch. Ich erläutere hier mal, wie einfach es ist für jeden Bürger,
selbst und ohne Anwalt und auch ohne Kosten Verfassungsbeschwerde zu erheben. Ich selbst Erfahrungen mit 2
Verfassungsbeschwerden, die aber beide abgelehnt wurden.
Jeder Mensch, egal ob Deutscher Bürger, Aboriginal oder
Chinese oder sonstwer, kann Verfassungsbeschwerde einlegen. Wird die
Verfassungsbeschwerde verworfen, kann er – ebenfalls kostenfrei – zu den
Europoäischen Gerichten in Luxembourg oder dem Courth of Human Right in
Strasbourg gehen.
Nur sage ich Ihnen: Das Bundesverfassungsgericht ist schon
lange nicht mehr das was es mal war. Der 45-jährige President treibt sich m.E.
mehr als Super-Prommi in Merkle-Veranstaltungen herum als gut wäre. Beim Verfassungsgericht
werden -.was auch Journalisten kritisieren – immer mehr und mehr Klagen nicht
zugelassen, die aber hätten zugelassen werden müssen. Ich habe selbst die
Erfahrung gemacht in 2 Fällen als Bürger, als australischer Staatsangehöriger
habe ich 2 Klagen (sogar per Fax) eingereicht, die beide gescheitert sind, aber
mindestens in einem Fall nicht hätten scheitern dürfen.
Ich will das auch erklären: Sie erinnern sich, am 21.5.2005
wurde in Zwickau/Sachsen das 6-jährige Kind Ayla Sen ermordet aufgefunden, der
Täter war ein ortsansässiger arbeitsloser Fliesenleger Mario L. , der aber
eigentlich nur im Auftrage gehandelt hatte, weil der Mord infolge einer
filmischer Kinderpornoproduktion geschehen ist. Das war vorher durch eine
Internet-Conference schon klar, an der aber auch ein pädophiler Münchner
Oberstaatsanwalt beteiligt war. Bereits im März 2005 und dann nochmal im Oktober
2005, wurde der Münchner Polizei
aufgezeichnetes Videomaterial mit der beabsichtigten Kinderschändung übergeben,
aber das war auf einmal allesamt spurlos verschwunden. Sogar der Täter, den das
LG-Zwickau zu einfachem Lebenslänglich verurteilt hatte, wollte auspacken und
die Auftraggeber nennen, ist aber durch angebliche Schliessung der Beweisaufnahme
daran gehindert worden.
Als Mensch und Bürger habe ich daraufhin Verfassungsklage
eingereicht und ich bin der Meinung, dass hier gravierend hinsichtlich der
Tötung des 6-jährigen Kindes und der
Vertuschung der Behörden elementare Rechte des Grundgesetzes (z.B. da auf
Leben, wie es auch in der Charta der Europäischen Union verankert ist) verletzt
worden sind. Die Verfassungsklage wurde abgelehnt, ich habe daraufhin beim
Courth of Human Right in Strasbourg geklagt, dort wurde es zwar angenommen,
aber die Klage selbst abgelehnt.
Sie sehen also, ausser Spesen nichts gewesen. Die deutschen
Behörden haben ihre eigenen Mitschuldigen laufen lassen, dieser pädophile
Münchner Oberstaatsanwalt tut weiter seinen Dienst als ob nichts gewesen wäre
und man hat es vorgezogen, den Kindermord den Neonazis in die Schuhe zu
schieben, die aber damit überhaupt nichts zutun gehabt haben. Der Täter, ein Fliesenleger Mario L., muss ja
noch bis zum Jahre 2022 sitzen und wenn er rauskommt sollte man ihm raten, die
tatsächlichen Hintergründe aufklären zu lassen, denn er hat zwar den Kindermord
begangen, aber die Auftraggeber für die Kinderschändung und die Hardcore-Kinderfilmproduktion waren
andere, die unbehelligt geblieben sind, weil die Behörden einen Haufen Dreck am
Stecken haben.
Es gibt überhaupt keinen Zweifel, der Täter sitzt zu Recht,
auch wenn das Kind gesagt hat, ich sage alles meiner Mama und er dadurch zur
Tötung geschritten ist, aber die Hintermänner, die ihn zu filmischen
Hardcore-Tätigkeiten angestiftet hatten, hätten wissen müssen, das so etwas
auch tragisch enden kann und somit genauso als Mittäter vor Gericht gestellt
werden müssen.
Sehen Sie doch nur bei dem
Terroranschlag vom 22.7.2016 in München, jetzt hat man in Marburg den
Waffenlieferanten eingesperrt, der dem jugendlichen Täter die Waffen verkauft
hat. Trotzdem hat man Probleme, dem Volk die Wahrheit zu sagen, indem man
behauptet, der Täter hätte Selbstmord begangen. Tatsächlich ist der Täter von
einer Specialeinheit der Polizei, die ihn hinter einem Busch im anliegenden
Olympiapark entdeckt hatte, erschossen worden. Aber diese Lügen sind wohl dem
geschuldet, weil der Polizei Vorwürfe gemacht wurden besonders von den Gründen
und der SPD, ob es nötig gewesen sein musste, dass man einen Jugendlichen
erschiesst. Das das ein Terrorist war, der vorher selbst 9 Unschuldige getötet
hatte, dass interessierte diese dummen Politiker der SPD und Grünen offenbar
nicht.
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