Freitag, 19. August 2016

Verfassungsklage kann jeder Bürger selbst erheben


Verfassungsklage kann jeder Bürger selbst erheben

Author D. Selzer-McKenzie

Youtube-Video: https://youtu.be/blJb6aIHPM8

Werte Leser,

unter einem Video bei Youtube, wahrscheinlich zum Thema Fernsehgebühren, hat jemand einen Kommentar geschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine Verfassungsbeschwerde eines Bürgers möglich wäre, aber das ist alles falsch. Ich erläutere hier mal, wie einfach es ist für jeden Bürger, selbst und ohne Anwalt und auch ohne Kosten Verfassungsbeschwerde  zu erheben. Ich selbst Erfahrungen mit 2 Verfassungsbeschwerden, die aber beide abgelehnt wurden.

Jeder Mensch, egal ob Deutscher Bürger, Aboriginal oder Chinese oder sonstwer, kann Verfassungsbeschwerde einlegen. Wird die Verfassungsbeschwerde verworfen, kann er – ebenfalls kostenfrei – zu den Europoäischen Gerichten in Luxembourg oder dem Courth of Human Right in Strasbourg gehen.

Nur sage ich Ihnen: Das Bundesverfassungsgericht ist schon lange nicht mehr das was es mal war. Der 45-jährige President treibt sich m.E. mehr als Super-Prommi in Merkle-Veranstaltungen herum als gut wäre. Beim Verfassungsgericht werden -.was auch Journalisten kritisieren – immer mehr und mehr Klagen nicht zugelassen, die aber hätten zugelassen werden müssen. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht in 2 Fällen als Bürger, als australischer Staatsangehöriger habe ich 2 Klagen (sogar per Fax) eingereicht, die beide gescheitert sind, aber mindestens in einem Fall nicht hätten scheitern dürfen.

Ich will das auch erklären: Sie erinnern sich, am 21.5.2005 wurde in Zwickau/Sachsen das 6-jährige Kind Ayla Sen ermordet aufgefunden, der Täter war ein ortsansässiger arbeitsloser Fliesenleger Mario L. , der aber eigentlich nur im Auftrage gehandelt hatte, weil der Mord infolge einer filmischer Kinderpornoproduktion geschehen ist. Das war vorher durch eine Internet-Conference schon klar, an der aber auch ein pädophiler Münchner Oberstaatsanwalt beteiligt war. Bereits im März 2005 und dann nochmal im Oktober 2005,  wurde der Münchner Polizei aufgezeichnetes Videomaterial mit der beabsichtigten Kinderschändung übergeben, aber das war auf einmal allesamt spurlos verschwunden. Sogar der Täter, den das LG-Zwickau zu einfachem Lebenslänglich verurteilt hatte, wollte auspacken und die Auftraggeber nennen, ist aber durch angebliche Schliessung der Beweisaufnahme daran gehindert worden.

Als Mensch und Bürger habe ich daraufhin Verfassungsklage eingereicht und ich bin der Meinung, dass hier gravierend hinsichtlich der Tötung des 6-jährigen Kindes  und der Vertuschung der Behörden elementare Rechte des Grundgesetzes (z.B. da auf Leben, wie es auch in der Charta der Europäischen Union verankert ist) verletzt worden sind. Die Verfassungsklage wurde abgelehnt, ich habe daraufhin beim Courth of Human Right in Strasbourg geklagt, dort wurde es zwar angenommen, aber die Klage selbst abgelehnt.

Sie sehen also, ausser Spesen nichts gewesen. Die deutschen Behörden haben ihre eigenen Mitschuldigen laufen lassen, dieser pädophile Münchner Oberstaatsanwalt tut weiter seinen Dienst als ob nichts gewesen wäre und man hat es vorgezogen, den Kindermord den Neonazis in die Schuhe zu schieben, die aber damit überhaupt nichts zutun gehabt haben.  Der Täter, ein Fliesenleger Mario L., muss ja noch bis zum Jahre 2022 sitzen und wenn er rauskommt sollte man ihm raten, die tatsächlichen Hintergründe aufklären zu lassen, denn er hat zwar den Kindermord begangen, aber die Auftraggeber für die Kinderschändung  und die Hardcore-Kinderfilmproduktion waren andere, die unbehelligt geblieben sind, weil die Behörden einen Haufen Dreck am Stecken haben.

Es gibt überhaupt keinen Zweifel, der Täter sitzt zu Recht, auch wenn das Kind gesagt hat, ich sage alles meiner Mama und er dadurch zur Tötung geschritten ist, aber die Hintermänner, die ihn zu filmischen Hardcore-Tätigkeiten angestiftet hatten, hätten wissen müssen, das so etwas auch tragisch enden kann und somit genauso als Mittäter vor Gericht gestellt werden müssen.

Sehen Sie doch nur bei dem  Terroranschlag vom 22.7.2016 in München, jetzt hat man in Marburg den Waffenlieferanten eingesperrt, der dem jugendlichen Täter die Waffen verkauft hat. Trotzdem hat man Probleme, dem Volk die Wahrheit zu sagen, indem man behauptet, der Täter hätte Selbstmord begangen. Tatsächlich ist der Täter von einer Specialeinheit der Polizei, die ihn hinter einem Busch im anliegenden Olympiapark entdeckt hatte, erschossen worden. Aber diese Lügen sind wohl dem geschuldet, weil der Polizei Vorwürfe gemacht wurden besonders von den Gründen und der SPD, ob es nötig gewesen sein musste, dass man einen Jugendlichen erschiesst. Das das ein Terrorist war, der vorher selbst 9 Unschuldige getötet hatte, dass interessierte diese dummen Politiker der SPD und Grünen offenbar nicht.

 

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