Sonntag, 26. Juli 2020

Terror-Anschlag vom 9.10.2019 in Halle


Staatsanwealtschaft Mainz
Fax 06131-1413050                   den 26.7.2020




S T R A F A N Z E I G E

Wegen

Verdacht der Beihilfe zum Mord
Verdacht der Beihilfe zum Terrorismus
Verdacht der Beihilfe zum Betrug



Gegen die obigen Beschuldigten stelle ich hiermit Strafantrag und begründet diesen wie folgt:

Am Mittwoch dem 9. Oktober 2019 war ich rein zufällig im Internet Youtube-Livestreamn
tätig. Ich selbst hatte damals in einem eigenem Livestream immer tagsüber sogenannte Aktienprognosen am deutschen Aktienmarkt DAX in Frankfurt im Internet gemacht. Durch einen reinen Zufall bzw. durch technische Überblendung ist hier bei mir in den YouTube Livestream die Verbindung gelangt, die der Bayerische Rundfunk, der in unmittelbarer Nähe bei mir wohnt, mit einem Attentäter in Halle in Ostdeutschland hatte. Dabei ging es um folgendes, dass ein Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks hier aus dem benachbarten Hochhaus per Video Livestream Anweisungen erteilte, was er zu tun habe.

Angefangen hat es damit das um etwa 12:15 Uhr um die Mittagszeit die Anweisung über Livestream aus München kam, der Attentäter solle jetzt anhalten, aus seinem Auto steigen, und sich so positionieren, dass eventuelle Zuschauer von außen genau sehen, dass er sich vor ein Werbeplakat der AfD stellt, auf der der für die kommende Landtagswahl Ende Oktober in Thüringen abgebildete Björn Höcke um Wahlwerber geworben hat. Dann wurde dem Attentäter der Auftrag erteilt, er solle sich vor sein Auto stellen und mit der vorhandenen Waffe, es ist ein Gewehr gewesen, wie man es deutlich in den YouTube Livestream sehen konnte, und er solle mit diesem Gewehr, und ich sage es wirklich,wie Wyatt Erap in die Stadt schießen, natürlich in die Luft, damit jeder erkennt das es sich hier um ein Attentat handelt. Alles dies hat natürlich der Attentäter getan, da er offensichtlich eine Actionscam auf dem Kopf getragen hat, die alles in den Livestream übertragen hat. Ich habe daraufhin, weil mir das alles ein bisschen komisch vorkam, ebenfalls die Aufzeichnung im Livestream eingeschaltet und alles aufgezeichnet.

Als der Attentäter mit seiner in die luftschießenden Aktion beendet war, ist er in die Innenstadt von Halle dirigiert worden, und er soll aussteigen aus seinem Auto und in der Stadt den Rebellen spielen. Es war ganz offensichtlich, dass hier nur ein Anschlag bzw. ein Anschlagsversuch vorgetäuscht werden sollte. Dann können Sie in dem aufgezeichneten Video, welches der Attentäter über seine Web kam direkt an den Bayerischen Rundfunk Leif gesendet hat, was ich natürlich mit aufgenommen habe, erkennen, dass der Attentäter durch die Stadt Halle läuft und auf einmal sagt, ihm sei eine alte Bekannte entgegengekommen und habe ihn angesprochen, was er da macht. Alles dies ist auch auf dem der Justiz vorgelegt Video zu erkennen. Daraufhin muss es seinerseits zwischen den Bayerischen Rundfunk und dem Attentäter irgendwelche Kommunikationsprobleme gegeben haben, denn aus München wurde der Attentäter angewiesen, er soll die Frau weg schieben, was der Attentäter wohl falsch verstanden hat und der Frau in das Bein geschossen hat, wie er wörtlich sagte. Dann ist dem Attentäter aus München die Anweisung gegeben worden, er möge jetzt zur jüdischen Synagoge laufen, um dort seine Show abzuziehen. Wenige Minuten später ist der Attentäter an der jüdischen Synagoge angekommen, und ihm wurde die Anweisung gegeben, mit seinem Gewehr mehrfach in die Eingangstüre zu schießen, weil angeblich hinter der Eingangstür der Rabbiner hockt, und sich vor Angst in die Hose schreist. So ist es wirklich in den Anweisungen aus München bei diesen vorgetäuschten Attentat abgelaufen, man hatte dem Attentäter lediglich vorher noch gesagt, er solle an der Türe rütteln und sagen, macht auf, hier sind die Neonazis, wir sind schon da, was der Attentäter auch vor der Tür während seines schießen an die Tür immer wieder gerufen hat. Es war offensichtlich nicht beabsichtigt, dass er da hineingeht, sondern er sollte den jüdischen Rabbiner nur in Angst versetzen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Attentäter offensichtlich noch nicht gewusst, dass die Frau, der er vorher in der Innenstadt in die Beine geschossen hat, inzwischen verstorben war.

Dann erklärte der Anweiser vom Bayerischen Rundfunk auf einmal, er, der Attentäter solle jetzt schnellstens abhauen, weil im Polizeirevier von Halle ein Passant erschienen sei und hätte den Vorfall gemeldet und jetzt sei die Polizei unterwegs. Daraufhin erklärte der Attentäter, dass er auf einmal Angst hätte, weil ihm versprochen sei, dass keine Polizei kommt und er jetzt die 100.000 € Honorar, die ihm vom Bayerischen Rundfunk versprochen waren, haben und kassieren wolle. Es wurde vereinbart dass der Attentäter sofort abhaut und er sollte in ein Nachbardorf von Halle verschwinden, was er dann auch getan hat. Dann war aber auf einmal die Verbindung gekappt. Wie ich stand am Abend durch die Presse erfahren habe, hat offensichtlich die Polizei in Halle den Attentäter bereits in den Nachbardorf erwartet und festgenommen.

Ich selbst bin dann am nächsten Tag hier in München mit dem aufgezeichneten Video zur Staatsanwaltschaft, die ebenfalls bei mir in Fußnähe wohnt, gegangen, und habe das Video dort abgegeben, weil inzwischen in den Nachrichten berichtet wurde, dass die Frau in der Hallenser Innenstadt getötet worden ist.

Der Attentäter hiess Stephan Bellut, und wurde Steff genannt, kein Neonazi, sondern ein ganz heruntergekommene Arbeitslose, dem finanziell das Wasser bis zum Hals stand, und er sich sicherlich nur deshalb für 100.000 € Honorar hat anwerben lassen, weil der Bayerische Rundfunk unbedingt Einfluss auf die bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen nehmen wollte und diese Schau inszeniert hat. Es ist aber auch davon auszugehen, dass der Dirigent beim Bayerischen Rundfunk auch nicht gewusst hatte, dass der Attentäter die Fußgängerin in der Innenstadt tatsächlich erschossen hat.

Ich ersuche Sie, sich das Video von A bis Z anzuschauen, denn das Video ist derzeit, offensichtlich geschnitten, in dem Strafprozess gegen den Attentäter öffentlich gezeigt worden. Und es ist verwunderlich, dass Strafgericht in Halle hat im Gerichtssaal dieses Video öffentlich vorspielen lassen, aber mit dem Hinweis, der Attentäter selbst hätte dieses Video gedreht und später ins Internet gestellt. Dies ist völlig falsch, in Wahrheit handelt es sich um das Original Video, welches ich am 10. Oktober 2019 hier persönlich zur Staatsanwaltschaft München gebracht habe. Der Attentäter kann überhaupt keine Gelegenheit gehabt haben, irgend ein Video noch ins Internet zu stellen, weil er nämlich bei seiner Ankunft in den Nachbardorf von Halle von der Polizei erwartet und festgenommen wurde. Aber ganz offensichtlich hat man inzwischen aus dem Video gewisse Szenen herausgeschnitten, denn zunächst hat die Staatsanwaltschaft München erklärt, dieses Video sei auf dem Amtswege verloren gegangen, aber nunmehr ist es wieder da. Es kann sich auf keinen Fall um ein Video handeln, welches der Attentäter selber aufgenommen hat. Ich selbst habe, nachdem die Staatsanwaltschaft München erklärte, dass Video auf eine CD Karte sei auf dem Amtswege verloren gegangen, noch einmal separat beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt Anzeige hinsichtlich der Vorkommnisse gemacht. Ich habe schließlich dieses Video nur aufzeichnen können, weil er vier zwischen in der Nachbarschaft wohnenden Bayerischen Rundfunk und der Technik Übertragung und Fehlübertragung Störungen gegeben hat, was eben bei den fast gemeinsamen Leitungen von Bluetooth immer wieder passieren kann.

Nachdem ich das zufällig aufgezeichnete Tat Video bei der Staatsanwaltschaft persönlich abgegeben habe, wo es ja einige Tage später erst mal auf dem Amtswege verloren gegangen sein soll, meldet sich persönlich hier bei mir der Bayerische Rundfunk und hat mir Himmel auf Erden versprochen, dass ich mein Maul halten möchte, weil man angeblich auch nicht genau feststellen könne, welche Person im Bayerischen Rundfunk diesen Terroranschlag gesteuert hat. Ich habe diese Person rausgeschmissen, auch mit dem Hinweis, dass ich inzwischen dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt die Details bereits mitgeteilt habe und ich mich an Vertuschung nicht betreiben möchte, schließlich bei sei bei dieser Schau, die der Bayerische Rundfunk dar in Halle abliefern wollte, um die AfD zu desavourieren und auch um die AfD die Sache in die Schuhe schieben möchte, nicht beteiligen werde.

Daraufhin kommt hier auf einmal aus heiterem Himmel eine Vollstreckungsankündigung des Bayerischen Rundfunks, für angebliche Fernsehgebühren vor dem Jahre 2016. Obwohl ich zum damaligen Zeitpunkt sämtliche Gebühren bezahlt hatte und es überhaupt keine Rückstände gibt, wurde mir mit Zwangsvollstreckung usw. gedroht, weshalb ich sofort zunächst erst mal beim Verwaltungsgericht München Klage erhoben habe, weil dieser Gebührenbescheid völlig unberechtigt war und außerdem die Gebühren längst bezahlt waren. Das Verfahren ist noch nicht entschieden, es gibt noch nicht einmal einen ersten Termin, trotzdem hat der Bayerische Rundfunk die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher beantragt, obwohl es überhaupt kein Gerichtsurteil über diese völlig unberechtigten angeblichen Gebührenrückstände gibt. So etwas kommt eben dabei raus, wenn man, wie in diesem Staate, eine Mafia Organisation, und ich bezeichne die ARD-Gebühren-Schutzgeld-Mafia als eine Mafia Organisation, ein Vollstreckungsrecht ohne Gerichtsurteil zubilligt. Ich bin auch nicht bereit, Fernsehgebühren an eine Mafia Organisation zu bezahlen, die damit und mit diesem Geld Terroristen angeheuert und Terroranschläge im eigenen Staat inszeniert.

Der Bayerische Rundfunk redet sich damit heraus, dass es ja gar nicht beabsichtigt war, dass es bei diesem inszenierten Terroranschlag einen Toten geben soll, das sei lediglich ein Unfall gewesen. Aber man muss eben wissen wenn man solch einen gefährlichen Terroranschlag in einer öffentlichen Stadt inszeniert, dass da auch mal etwas aus dem Ruder laufen kann. Deshalb ist der Bayerische Rundfunk für den Mord an dieser unschuldigen Passantin in Halle voll mitschuldig.

Und wie kriminell die Beschuldigte, der Bayerische Rundfunk bzw. die ARD-Gebühren-Schutzgeld-Mafia ist, zeigt sich an einem anderen Beispiel glasklar.

Aus heiterem Himmel erhalte ich hier auf einmal am 29. Juni 2020 vom Amtsgericht München einen Strafbefehl über 90 Tagessätze (Aktenzeichen: München 852 Cs 237  Js 126870/20) , weil ich angeblich Polizeibeamte der Kriminalpolizei München mit einer Pistole bedroht haben soll. Nichts dergleichen ist wahr, ich habe überhaupt nichts in irgendeiner Form mit der Münchner Polizei zu tun gehabt, zu keinem Zeitpunkt sind bei mir irgendwelche Polizisten aufgetaucht, die ganze Sache ist eine geschickt eingefädelte Fälschung.
Ich ersuche Sie, bei der Kriminalpolizei München nachzufragen, denn dort ist von solchen Vorkommnissen überhaupt nichts bekannt.
Beweis:  Zeugeneinvernahme Kriminalpolizei München Ettstrasse

Inzwischen habe ich allerdings mit einem Beamten des Landeskriminalamts München telefoniert, der mir erklärt hat, dass von einer Bedrohung nichts bekannt sei, kein diensthabende Polizist hätte sich bedroht gefühlt oder eine Anzeige gemacht, sondern die Sache begründet sich Einsicht und allein damit, dass bei der Justiz ein anonymes Schreiben mit einer Androhung eingegangen sei, welches meinen Absender enthielt und gefälscht ist.

Und das zeigt ganz besonders, mit welcher verbrecherischen Art der Bayerische Rundfunk nicht nur Terroranschläge in Deutschland verüben lässt, sondern ganz offensichtlich auch noch die Justiz in allen Richtungen bestochen hat. Ich frage mich nämlich, wie es sein kann, ich bin weder vorbestraft noch sonst etwas, dass hier aus heiterem Himmel ohne vorherige Ankündigung aufgrund falscher Angaben und gefälschte Schriftstücke, dass mir ein Strafbefehl über 90 Tagessätze ins Haus flattert. Nach dem Gesetz ist bei solchen Dingen erforderlich, dass der Beschuldigte angehört wird und sich verteidigen kann, nichts dergleichen ist geschehen, der Bayerische Rundfunk hat offensichtlich alle kriminellen Möglichkeiten aus dem Köcher gezogen, um mich mundtot zu machen. Und es zeigt sich auch ganz besonders, dass das Video erst einmal verschwunden war, obwohl ich es persönlich bei der Staatsanwaltschaft München abgegeben habe. Und jetzt taucht genau dieses Video in dem Strafprozess gegen den Attentäter in Halle im Gerichtssaal wieder auf, allerdings geschnitten.

Und komisch ist noch ganz etwas anderes: der Attentäter ist in Halle angeklagt, zwei Menschen auf seine Tour erschossen zu haben. Dies kann eigentlich nicht sein, denn der exakte Ablauf seines Treibens in Halle geht ja aus dem Leif Video hervor. Er hat aufgrund der Kommunikationsprobleme der Fußgängerin in Halle ins Bein geschossen, woran die Frau später oder sofort verstorben ist. Aber jetzt heißt es auf einmal, der Attentäter soll noch eine zweite Person, einen gehbehinderten deutschen Jungen erschossen haben. Ich kann dazu natürlich nicht sagen, aber der gesamte Ablauf seine Aktion in Halle ist auf dem Video dokumentiert, denn der Attentäter hat ja eine Action kam auf den Kopf getragen und es wurde alles Leif ins Internet gegeben. Da ist nichts drauf zu sehen, dass er noch einen einen deutschstimmigen gehbehinderten jungen gestoßen ist, den er erschossen hätte. Als der Attentäter nämlich vor der Haustüre der jüdischen Synagoge mehrfach in die Türe hineingeschossen hat, kam aus München die Anweisung, er solle jetzt schnell abhauen, weil die Polizei unnötig sei. Dann ist er ja sofort in ein Nachbardorf von Halle gefahren, wo allerdings die Polizei ihn bereits erwartet und festgenommen hatte.

Und als Bürger dieses Staates kann man sich über diese Vorgänge nur noch wundern, es erinnert fatal an die Vorkommnisse aus dem Jahre 1934, als die Nazis den Kommunisten den Reichstagsbrand in die Schuhe schieben wollten. Und genauso ist es hier, der Bayerische Rundfunk, als Anstalt des öffentlichen Rechts, initiiert Terroranschläge in Ostdeutschland, um das der ungeliebten Partei AfD 
für die bevorstehenden Landtagswahlen in die Schuhe zu schieben. Als Bürger und Demokrat kann man solche verbrecherischen Taten des Bayerischen Rundfunks nur noch verachten, und ich habe es deshalb auch bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft angezeigt, weil ich als Bürger und aktive Mitglied der CDU/CSU seit dem Jahre 1962,
nicht billigen kann, dass hier der politische Gegner, in diesem Falle  die AfD,  solche Verbrechen in die Schuhe geschoben werden sollen.



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