Staatsanwealtschaft
Mainz
Fax
06131-1413050 den
26.7.2020
S T R A F A
N Z E I G E
Wegen
Verdacht
der Beihilfe zum Mord
Verdacht
der Beihilfe zum Terrorismus
Verdacht
der Beihilfe zum Betrug
Gegen die
obigen Beschuldigten stelle ich hiermit Strafantrag und begründet diesen wie
folgt:
Am Mittwoch
dem 9. Oktober 2019 war ich rein zufällig im Internet Youtube-Livestreamn
tätig. Ich
selbst hatte damals in einem eigenem Livestream immer tagsüber sogenannte
Aktienprognosen am deutschen Aktienmarkt DAX in Frankfurt im Internet gemacht.
Durch einen reinen Zufall bzw. durch technische Überblendung ist hier bei mir
in den YouTube Livestream die Verbindung gelangt, die der Bayerische Rundfunk,
der in unmittelbarer Nähe bei mir wohnt, mit einem Attentäter in Halle in
Ostdeutschland hatte. Dabei ging es um folgendes, dass ein Mitarbeiter des
Bayerischen Rundfunks hier aus dem benachbarten Hochhaus per Video Livestream
Anweisungen erteilte, was er zu tun habe.
Angefangen
hat es damit das um etwa 12:15 Uhr um die Mittagszeit die Anweisung über
Livestream aus München kam, der Attentäter solle jetzt anhalten, aus seinem
Auto steigen, und sich so positionieren, dass eventuelle Zuschauer von außen
genau sehen, dass er sich vor ein Werbeplakat der AfD stellt, auf der der für
die kommende Landtagswahl Ende Oktober in Thüringen abgebildete Björn Höcke um
Wahlwerber geworben hat. Dann wurde dem Attentäter der Auftrag erteilt, er
solle sich vor sein Auto stellen und mit der vorhandenen Waffe, es ist ein
Gewehr gewesen, wie man es deutlich in den YouTube Livestream sehen konnte, und
er solle mit diesem Gewehr, und ich sage es wirklich,wie Wyatt Erap in die
Stadt schießen, natürlich in die Luft, damit jeder erkennt das es sich hier um
ein Attentat handelt. Alles dies hat natürlich der Attentäter getan, da er
offensichtlich eine Actionscam auf dem Kopf getragen hat, die alles in den
Livestream übertragen hat. Ich habe daraufhin, weil mir das alles ein bisschen
komisch vorkam, ebenfalls die Aufzeichnung im Livestream eingeschaltet und
alles aufgezeichnet.
Als der
Attentäter mit seiner in die luftschießenden Aktion beendet war, ist er in die
Innenstadt von Halle dirigiert worden, und er soll aussteigen aus seinem Auto
und in der Stadt den Rebellen spielen. Es war ganz offensichtlich, dass hier
nur ein Anschlag bzw. ein Anschlagsversuch vorgetäuscht werden sollte. Dann
können Sie in dem aufgezeichneten Video, welches der Attentäter über seine Web
kam direkt an den Bayerischen Rundfunk Leif gesendet hat, was ich natürlich mit
aufgenommen habe, erkennen, dass der Attentäter durch die Stadt Halle läuft und
auf einmal sagt, ihm sei eine alte Bekannte entgegengekommen und habe ihn
angesprochen, was er da macht. Alles dies ist auch auf dem der Justiz vorgelegt
Video zu erkennen. Daraufhin muss es seinerseits zwischen den Bayerischen
Rundfunk und dem Attentäter irgendwelche Kommunikationsprobleme gegeben haben,
denn aus München wurde der Attentäter angewiesen, er soll die Frau weg
schieben, was der Attentäter wohl falsch verstanden hat und der Frau in das
Bein geschossen hat, wie er wörtlich sagte. Dann ist dem Attentäter aus München
die Anweisung gegeben worden, er möge jetzt zur jüdischen Synagoge laufen, um
dort seine Show abzuziehen. Wenige Minuten später ist der Attentäter an der
jüdischen Synagoge angekommen, und ihm wurde die Anweisung gegeben, mit seinem
Gewehr mehrfach in die Eingangstüre zu schießen, weil angeblich hinter der
Eingangstür der Rabbiner hockt, und sich vor Angst in die Hose schreist. So ist
es wirklich in den Anweisungen aus München bei diesen vorgetäuschten Attentat
abgelaufen, man hatte dem Attentäter lediglich vorher noch gesagt, er solle an
der Türe rütteln und sagen, macht auf, hier sind die Neonazis, wir sind schon
da, was der Attentäter auch vor der Tür während seines schießen an die Tür immer
wieder gerufen hat. Es war offensichtlich nicht beabsichtigt, dass er da
hineingeht, sondern er sollte den jüdischen Rabbiner nur in Angst versetzen. Zu
diesem Zeitpunkt hat der Attentäter offensichtlich noch nicht gewusst, dass die
Frau, der er vorher in der Innenstadt in die Beine geschossen hat, inzwischen
verstorben war.
Dann
erklärte der Anweiser vom Bayerischen Rundfunk auf einmal, er, der Attentäter
solle jetzt schnellstens abhauen, weil im Polizeirevier von Halle ein Passant
erschienen sei und hätte den Vorfall gemeldet und jetzt sei die Polizei
unterwegs. Daraufhin erklärte der Attentäter, dass er auf einmal Angst hätte,
weil ihm versprochen sei, dass keine Polizei kommt und er jetzt die 100.000 €
Honorar, die ihm vom Bayerischen Rundfunk versprochen waren, haben und
kassieren wolle. Es wurde vereinbart dass der Attentäter sofort abhaut und er
sollte in ein Nachbardorf von Halle verschwinden, was er dann auch getan hat.
Dann war aber auf einmal die Verbindung gekappt. Wie ich stand am Abend durch
die Presse erfahren habe, hat offensichtlich die Polizei in Halle den
Attentäter bereits in den Nachbardorf erwartet und festgenommen.
Ich selbst
bin dann am nächsten Tag hier in München mit dem aufgezeichneten Video zur
Staatsanwaltschaft, die ebenfalls bei mir in Fußnähe wohnt, gegangen, und habe
das Video dort abgegeben, weil inzwischen in den Nachrichten berichtet wurde,
dass die Frau in der Hallenser Innenstadt getötet worden ist.
Der
Attentäter hiess Stephan Bellut, und wurde Steff genannt, kein Neonazi, sondern
ein ganz heruntergekommene Arbeitslose, dem finanziell das Wasser bis zum Hals
stand, und er sich sicherlich nur deshalb für 100.000 € Honorar hat anwerben
lassen, weil der Bayerische Rundfunk unbedingt Einfluss auf die bevorstehenden
Landtagswahlen in Thüringen nehmen wollte und diese Schau inszeniert hat. Es
ist aber auch davon auszugehen, dass der Dirigent beim Bayerischen Rundfunk
auch nicht gewusst hatte, dass der Attentäter die Fußgängerin in der Innenstadt
tatsächlich erschossen hat.
Ich ersuche
Sie, sich das Video von A bis Z anzuschauen, denn das Video ist derzeit,
offensichtlich geschnitten, in dem Strafprozess gegen den Attentäter öffentlich
gezeigt worden. Und es ist verwunderlich, dass Strafgericht in Halle hat im
Gerichtssaal dieses Video öffentlich vorspielen lassen, aber mit dem Hinweis,
der Attentäter selbst hätte dieses Video gedreht und später ins Internet
gestellt. Dies ist völlig falsch, in Wahrheit handelt es sich um das Original
Video, welches ich am 10. Oktober 2019 hier persönlich zur Staatsanwaltschaft
München gebracht habe. Der Attentäter kann überhaupt keine Gelegenheit gehabt
haben, irgend ein Video noch ins Internet zu stellen, weil er nämlich bei
seiner Ankunft in den Nachbardorf von Halle von der Polizei erwartet und
festgenommen wurde. Aber ganz offensichtlich hat man inzwischen aus dem Video
gewisse Szenen herausgeschnitten, denn zunächst hat die Staatsanwaltschaft
München erklärt, dieses Video sei auf dem Amtswege verloren gegangen, aber
nunmehr ist es wieder da. Es kann sich auf keinen Fall um ein Video handeln,
welches der Attentäter selber aufgenommen hat. Ich selbst habe, nachdem die
Staatsanwaltschaft München erklärte, dass Video auf eine CD Karte sei auf dem
Amtswege verloren gegangen, noch einmal separat beim Landeskriminalamt in
Sachsen-Anhalt Anzeige hinsichtlich der Vorkommnisse gemacht. Ich habe
schließlich dieses Video nur aufzeichnen können, weil er vier zwischen in der
Nachbarschaft wohnenden Bayerischen Rundfunk und der Technik Übertragung und Fehlübertragung
Störungen gegeben hat, was eben bei den fast gemeinsamen Leitungen von
Bluetooth immer wieder passieren kann.
Nachdem ich
das zufällig aufgezeichnete Tat Video bei der Staatsanwaltschaft persönlich
abgegeben habe, wo es ja einige Tage später erst mal auf dem Amtswege verloren
gegangen sein soll, meldet sich persönlich hier bei mir der Bayerische Rundfunk
und hat mir Himmel auf Erden versprochen, dass ich mein Maul halten möchte,
weil man angeblich auch nicht genau feststellen könne, welche Person im
Bayerischen Rundfunk diesen Terroranschlag gesteuert hat. Ich habe diese Person
rausgeschmissen, auch mit dem Hinweis, dass ich inzwischen dem
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt die Details bereits mitgeteilt habe und ich
mich an Vertuschung nicht betreiben möchte, schließlich bei sei bei dieser
Schau, die der Bayerische Rundfunk dar in Halle abliefern wollte, um die AfD zu
desavourieren und auch um die AfD die Sache in die Schuhe schieben möchte,
nicht beteiligen werde.
Daraufhin
kommt hier auf einmal aus heiterem Himmel eine Vollstreckungsankündigung des
Bayerischen Rundfunks, für angebliche Fernsehgebühren vor dem Jahre 2016.
Obwohl ich zum damaligen Zeitpunkt sämtliche Gebühren bezahlt hatte und es
überhaupt keine Rückstände gibt, wurde mir mit Zwangsvollstreckung usw.
gedroht, weshalb ich sofort zunächst erst mal beim Verwaltungsgericht München
Klage erhoben habe, weil dieser Gebührenbescheid völlig unberechtigt war und
außerdem die Gebühren längst bezahlt waren. Das Verfahren ist noch nicht entschieden,
es gibt noch nicht einmal einen ersten Termin, trotzdem hat der Bayerische
Rundfunk die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher beantragt, obwohl es
überhaupt kein Gerichtsurteil über diese völlig unberechtigten angeblichen
Gebührenrückstände gibt. So etwas kommt eben dabei raus, wenn man, wie in
diesem Staate, eine Mafia Organisation, und ich bezeichne die
ARD-Gebühren-Schutzgeld-Mafia als eine Mafia Organisation, ein
Vollstreckungsrecht ohne Gerichtsurteil zubilligt. Ich bin auch nicht bereit, Fernsehgebühren
an eine Mafia Organisation zu bezahlen, die damit und mit diesem Geld
Terroristen angeheuert und Terroranschläge im eigenen Staat inszeniert.
Der
Bayerische Rundfunk redet sich damit heraus, dass es ja gar nicht beabsichtigt
war, dass es bei diesem inszenierten Terroranschlag einen Toten geben soll, das
sei lediglich ein Unfall gewesen. Aber man muss eben wissen wenn man solch
einen gefährlichen Terroranschlag in einer öffentlichen Stadt inszeniert, dass
da auch mal etwas aus dem Ruder laufen kann. Deshalb ist der Bayerische
Rundfunk für den Mord an dieser unschuldigen Passantin in Halle voll
mitschuldig.
Und wie
kriminell die Beschuldigte, der Bayerische Rundfunk bzw. die
ARD-Gebühren-Schutzgeld-Mafia ist, zeigt sich an einem anderen Beispiel
glasklar.
Aus
heiterem Himmel erhalte ich hier auf einmal am 29. Juni 2020 vom Amtsgericht
München einen Strafbefehl über 90 Tagessätze (Aktenzeichen: München 852 Cs
237 Js 126870/20) , weil ich angeblich
Polizeibeamte der Kriminalpolizei München mit einer Pistole bedroht haben soll.
Nichts dergleichen ist wahr, ich habe überhaupt nichts in irgendeiner Form mit
der Münchner Polizei zu tun gehabt, zu keinem Zeitpunkt sind bei mir
irgendwelche Polizisten aufgetaucht, die ganze Sache ist eine geschickt eingefädelte
Fälschung.
Ich ersuche
Sie, bei der Kriminalpolizei München nachzufragen, denn dort ist von solchen
Vorkommnissen überhaupt nichts bekannt.
Beweis: Zeugeneinvernahme Kriminalpolizei München
Ettstrasse
Inzwischen
habe ich allerdings mit einem Beamten des Landeskriminalamts München
telefoniert, der mir erklärt hat, dass von einer Bedrohung nichts bekannt sei,
kein diensthabende Polizist hätte sich bedroht gefühlt oder eine Anzeige
gemacht, sondern die Sache begründet sich Einsicht und allein damit, dass bei
der Justiz ein anonymes Schreiben mit einer Androhung eingegangen sei, welches
meinen Absender enthielt und gefälscht ist.
Und das
zeigt ganz besonders, mit welcher verbrecherischen Art der Bayerische Rundfunk
nicht nur Terroranschläge in Deutschland verüben lässt, sondern ganz
offensichtlich auch noch die Justiz in allen Richtungen bestochen hat. Ich
frage mich nämlich, wie es sein kann, ich bin weder vorbestraft noch sonst
etwas, dass hier aus heiterem Himmel ohne vorherige Ankündigung aufgrund
falscher Angaben und gefälschte Schriftstücke, dass mir ein Strafbefehl über 90
Tagessätze ins Haus flattert. Nach dem Gesetz ist bei solchen Dingen
erforderlich, dass der Beschuldigte angehört wird und sich verteidigen kann,
nichts dergleichen ist geschehen, der Bayerische Rundfunk hat offensichtlich
alle kriminellen Möglichkeiten aus dem Köcher gezogen, um mich mundtot zu
machen. Und es zeigt sich auch ganz besonders, dass das Video erst einmal
verschwunden war, obwohl ich es persönlich bei der Staatsanwaltschaft München
abgegeben habe. Und jetzt taucht genau dieses Video in dem Strafprozess gegen
den Attentäter in Halle im Gerichtssaal wieder auf, allerdings geschnitten.
Und komisch
ist noch ganz etwas anderes: der Attentäter ist in Halle angeklagt, zwei
Menschen auf seine Tour erschossen zu haben. Dies kann eigentlich nicht sein,
denn der exakte Ablauf seines Treibens in Halle geht ja aus dem Leif Video
hervor. Er hat aufgrund der Kommunikationsprobleme der Fußgängerin in Halle ins
Bein geschossen, woran die Frau später oder sofort verstorben ist. Aber jetzt
heißt es auf einmal, der Attentäter soll noch eine zweite Person, einen
gehbehinderten deutschen Jungen erschossen haben. Ich kann dazu natürlich nicht
sagen, aber der gesamte Ablauf seine Aktion in Halle ist auf dem Video
dokumentiert, denn der Attentäter hat ja eine Action kam auf den Kopf getragen
und es wurde alles Leif ins Internet gegeben. Da ist nichts drauf zu sehen,
dass er noch einen einen deutschstimmigen gehbehinderten jungen gestoßen ist,
den er erschossen hätte. Als der Attentäter nämlich vor der Haustüre der
jüdischen Synagoge mehrfach in die Türe hineingeschossen hat, kam aus München
die Anweisung, er solle jetzt schnell abhauen, weil die Polizei unnötig sei.
Dann ist er ja sofort in ein Nachbardorf von Halle gefahren, wo allerdings die
Polizei ihn bereits erwartet und festgenommen hatte.
Und als
Bürger dieses Staates kann man sich über diese Vorgänge nur noch wundern, es
erinnert fatal an die Vorkommnisse aus dem Jahre 1934, als die Nazis den
Kommunisten den Reichstagsbrand in die Schuhe schieben wollten. Und genauso ist
es hier, der Bayerische Rundfunk, als Anstalt des öffentlichen Rechts,
initiiert Terroranschläge in Ostdeutschland, um das der ungeliebten Partei AfD
für die
bevorstehenden Landtagswahlen in die Schuhe zu schieben. Als Bürger und
Demokrat kann man solche verbrecherischen Taten des Bayerischen Rundfunks nur
noch verachten, und ich habe es deshalb auch bei der Polizei und der
Staatsanwaltschaft angezeigt, weil ich als Bürger und aktive Mitglied der
CDU/CSU seit dem Jahre 1962,
nicht
billigen kann, dass hier der politische Gegner, in diesem Falle die AfD,
solche Verbrechen in die Schuhe geschoben werden sollen.
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