Mittwoch, 16. September 2020
Erpressung - Die Erpressung eines kriminellen Münchner Amtsrichters
Jusizverwaltung
Amtsgericht München
Nymphenburger Strasse München den 17.9.2020
S T R A F A N Z E I G E
Gegen den Amtsrichter N. Schellhase, AG-München
Wegen Verdachts der
Erpressung, Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch
Gegen diesen obigen Amtsrichter stelle ich als Geschädigter hiermit STRAFANTRAG wegen Erpressung, Rechtsbeugung im Amt und Amtsmissbrauch.
Ich beantrage ausserdem, diesen verbrecherischen Amtsrichter mit sofortiger Wirkung vom Dienst zu suspendieren, weil es nicht weiter sein darf, dass eine solche kriminelle Figur weiter in einem Rechtsstaat als Richter tätig sein darf.
In diesem Zusammenhang ersuche ich Sie, sich die Akten
852 Cs 237 Js 126870/20
und
120 Js 168309 beizuziehen.
Bei der Akte 852 Cs 237 Js 126870/ 20 handelt es sich um eine Geldstraf-Akte gegen mich selbst, die dieser Richter bereits in seiner Erpressung vom Juli/August 2020 persönlich mir angekündigt hatte, wenn ich ihm nicht die von ihm geforderte Lösegeld-Zahlung von Euro 20.000.—leisten würde, und bei der Akte 120 Js 168308/20 handelt es sich um die Strafakte gegen diesen Richter, den ich damals sofort nach seiner Gelderperessung angezeigt hatte.
Ich stelle gleichzeitig den Antrag, die Handy- bzw. Telefondaten des Beschuldigten bei seinem Provider feststellen zu lassen, zum Beweis dafür, dass er mich Ende Juli 2020 von seinem Apparat (privat) angerufen hatte, um mich um den Betrag von Euro 20.000.—Lösegeld zu erpressen.
Am frühen Abend hat mich dieser Amtsrichter, der sich auch als Amtsrichter des Amtsgerichts München vorgestellt hat, angerufen und mir mitgeteilt, dass er im Zuge seiner Tätigkeit als Ermittlungsrichter von der Münchner Polizei in der Ettstrasse in München die Dienstprotokolle eines Polizeibeamten (wahrscheinlich Funkstreife) bekommen hätte, in dem sich dieser spezielle Polizeibeamte sich darüber beklagt habe, ich, der Anzeigenerstatter, hätte wenige Tage zuvor in einer angeblichen Pfändungsmassnahme, zu der die Funkstreife gerufen worden sein soll, diesen Polizisten mit der Waffe in der Hand bedroht und gedroht hätte, rücksichtlos zu schiessen, wenn er nicht sofort verschwinde. Und diese Handlung sei möglicherweise als versuchter Mord zu bewerten, für den ich bis zu lebenslängliche Haft wegen Mordversuchs bekommen könnte. Ich habe dem Beschuldigten schon am Telefon gesagt, ob er noch alle Tassen im Schrank habe, da ich zu keinem Zeitpunkt mit der Polizei in Berührung gekommen war, natürlich auch keine pistoläre Bedrohung gegenüber einem Polizeibeamten vorgenommen hätte. Gleichzeitig habe ich am nächsten Tag bei der Kriminalpolizei Ettstrasse mich erkundigt, welcher Polizist denn das gewesen sein solle, den ich mit der Waffe bedroht haben soll. Die Kriminalpolizei in der Ettstrasse hat sicherlich in ihrem Betrieb intensiv nachgeforscht und mir mitgeteilt, dass sich kein einziger Polizist in München gefunden hätte, der behauptet, von mir mit einer Waffe bedroht worden zu sein und bei der Behauptung, könne es sich höchstens um falsche Polizisten gehandelt haben, weil das alles Quatsch war.
Beweis: Zeugeneinvernahme Kriminalpolizei München, Etsstrasse
Im übrigen hat die Kriminalpolizei auch erklärt, sie, die Polizei, sei garnicht zuständig für das Kassieren von GEZ-Fernsehgebühren und stellt auch keine Hilfskräfte zur Verfügung.
Wenige Tage später kommt dann aus heiterem Himmel bei mir ein Strafbefehl des Amtsgerichts München 852 Cs 237 126870/20 an, ich solle wegen Bedrohung gegen Polizeibeamte, was als Nötigung gelte, 120 Tagessätze Geldstrafe bezahlen, da ich, der Antragsteller, in der Tat Polizeibeamte mit dem Tode durch Erschiessen gedroht hätte. Unterschrieben und erlassen hat diesen Strafbefehl genau der Beschuldigte hier, der mich noch wenige Tage zuvor um eine Lösegeldzahlung von Euro 20.000.—erpresst hat. Nur steht in dem Strafbefehl nichts mehr davon drin, dass ich diese Bedrohung mit der Waffe gegen einen namentlich benennbaren Polizeibeamten getätigt hätte, sondern ich soll schriftlich per Fax an die Behörde angekündigt haben, Polizisten erschiessen zu wollen.
Dieses angebliche Schriftstück, per Fax aus dem Internet versandt, gibt es offensichtlich wirklich, denn es spiele bei der gestrigen Hauptverhandlung am 16.9.2020 um 15:00 Uhr eine wesentliche Rolle. Es wurde mir verweigert, dieses angeblich von mir stammende, per Fax aus dem Internet von einem Unbekannten versandte Schriftstück vom 6.2.2020, also offensichtlich nachträglich gefälscht und rückdatiert, vorzulegen, es wurde mir verweigert von diesem korrupten kriminellen Amtsrichter. Stattdessen erklärte der Richter mir, er wolle mir eine goldene Brücke bauen, wenn ich das regele, was er schon einmal vorgeschlagen hat, nämlich eine Lösegeld von Euro 20.000.—an ihn und seine Bande zu bezahlen. Mit laustarken Worten habe ich dem Richter ins Wort gefallen, bin aufgestanden und während der laufenden Verhandlung aus dem Gerichtssaal nach Hause gegangen. Noch beim Rausgehen hörte ich den Richter fabulieren, ich hätte ihn ja angezeigt und könne ruhig gehen.
Zu der Verhandlung gegen den Strafbefehl ist es gekommen, da ich damals fristgerecht Einspruch eingelegt habe und das Amtsgericht einen Verhandlungstermin genau unter diesem verbrecherischen Amtsrichter für den 16.9.2020 um 15:00 Uhr anberaumt hat. Bereits nach wenigen Minuten war die Verhandlung beendet, da ich aus dem Gerichtssaal gegangen bin, weil ich es als Bürger nicht nötig habe, mich von solch einem verbrecherischen kriminellen Amtsrichter, der mich vorher um Euro 20.000.—zu erpressen versucht hat, dort völlig unschuldig verurteilen zu lassen. Wie ich nachher erfahren habe, hat dieser verbrecherische Amtsrichter den Strafbefehl über 120 Tagessätze nicht aufgehoben sondern mit den Worten, ich sei ja ein Anhänger der Nazi-AfD usw. und könnte die Strafe locker bezahlen.
Dazu möchte ich sagen, ich habe mit der AfD überhaupt nichts zutun, ich bin seit dem Jahre 1962 Mitglied der CDU/CSU und habe für den Altkanzler Adenauer + Kiesinger mal kurz als Sekretär gearbeitet, und danach bei der Westberliner Polizei kurzzeitig. Warum sollte ich mich also heute hinstellen, Polizisten zu bedrohen und auch singe ich nicht das Lied der AfD.
Ich stelle also hier ebenfalls den Antrag:
1.) Die besagte Bedrohungurkunde, ein Fax aus dem Internet ohne Unterschrift sachverständlerisch zu untersuchen, insbesondere festzustellen, von welchem Fax (ich besitze kein Fax) diese Bedrohung in meinem Namen anonym verschickt worden ist. Für mich gibt es natürlich kein Zweifel, dass dieser verbrecherische Amtsrichter diese Urkunde nachträglich gefälscht und rückdatiert hat. Diese von diesem verbrecherischen Amtsrichter trägt das rücvkdatiert Datum vom 6.2.2020, einem Zeitpunkt, wo ich nachweisbar überhaupt nicht in Deutschland war und so einen Quatsch nie hätte abschicken können.
Besonders bei der Justiz hat sich diese extra abgesichert und kann und tut es auch, jeder Telefonanruf oder Fax wir in seiner Absenderkennung eingescannt, bevor man überhaupt etwas übermitteln kann. Da das Fax ja genau beim Amtsgericht München eingegangen sein soll – auch wenn es von diesem verbrecherischen Amtsrichter nachträglich rückdatieret und gefälscht wurde – lässt sich also ganz einfach feststellen, von welchem Anschluss es verschickt wurde.
Im übrigen, lege ich hiermit offiziell und fristgerecht gegen das heutige Urteil des Amstgrichts München 852 Cs 237 Js 126870/20
W I D E R S P R U C H und E I N S P R U C H
ein. Mit der Sache muss sich nunmehr das Landgericht befassen.
Ausserdem weise ich darauf hin, dass ich diese Anzeige komplette und ungekürzt im Internet veröffentlichen werden. Es kann nicht angehen, was hier beim Amtsgericht München für Verbrechermethoden herrschen und solch ein verbrecherischer Amtsrichter, wie dieser hier Beschuldigte, der aus der Luft Verfahren gegen Unschuldige inszeniert, um diese unschuldig Angeklagten dann um Euro 20.000.—zu erpressen, haben in einem Rechtsstaat nichts aber auch garnichts zu suchen.
Ich weise auch darauf hin, genauso wie ich mich strikt weigere, an diesen verbrecherischen Amtsrichter Lösegeld in Höhe von 20.000.—durch Erpressung zu bezahlen, genauso weigere ich mich strikt, hier eine Geldstrafe, die dieser Verbrecher verkündet hat, zu bezahlen. Wie Sie aus dem Auszug des BZReg entnehmen, habe ich noch nie eine Vorstrafe erhalten, ausserdem habe ich noch nie, noch nie im Leben Schulden gehabt oder bin jemanden etwas schuldig geblieben. Deshalb ist es so ärgerlich, dass man als Bürger dieses Landes, der immer regelmässig seine Steuern bezahlt hat, von solch einem Verbrecher wie dem hiesigen Beschuldigten erpresst und ahnungslos und unschuldig verknackt wird, nur weil man das Erpressungsgeld nicht bezahlen will.
Noch weise ich darauf hin, dass mir dieser verbrecherische Amtsrichter, nachdem er erklärte, er wolle mir eine goldene Brücke bauen, ich solle quasi nur die 20.000.—Lösegeld bezahlen, das die Terminologie in dem gefälschten Schreiben (ich wolle Polizisten erschiessen) exakt meiner Terminologie gleichzustellen ist, wie ich sie in meinem Erwiderungsschriftsatz abgegeben habe. Natürlich, das kann sein, dieses Bedrohungsschreiben hat dieser Verbrecher ja erst nachträglich rückdatiert gefälscht, nachdem ich ihn angezeigt hatte und verweigert habe, das Lösegeld von 20.000.—zu bezahlen. Da hat dieser verbrecherische Amtsrichter das rückdatierte Schreiben so gefälscht, dass es zwar ohne Unterschrift, aber eben in meinem Namen wirken soll. Das zeigt die verbrecherische Gesinnung dieses Amtsrichters.
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