Sonntag, 6. Dezember 2020
Räuberische Erpressung eines Staatsdieners
Landgericht München den 4.12.2020
28 Ns 237 Js 126870/20
Berunfungsbegründung
……………………………………….
Es wird beantragt:
1.) Das Urteil des Amtsgerichts 852 Cs 237 Js 126870 aufzuheben
2.) Das Verfahren an das Amtsgericht München zur Neuverhandlung zurückzuverweisen, da dieses Urteil völlig unrechtmässig und gesetzwidrig zustandegekommen ist, da der dortige vorsitzende Richter N. Schellhase als Symphatisant einer Neonazigruppe nicht nur die zugrundeliegenden Straftaten persönlich begangen hat und befangen war, da er grundsätzlich nach dem Gesetz nicht als Richter hätte fungieren dürfen.
3.) Die Akte an das Bayrische Landeskriminalamt zum Zwecks der Ermittlung wegen räuberischer Erpressung zu übergeben
Die Berufung ist unzulässig, da das Grundverfahren nach dem Gesetz unzulässig war und deshalb vor dem Amtsgericht neu verhandelt werden muss. Dem Angeklagten sind in dem zugrundeliegenden Verfahren sämtliche verfassungsmässigen Rechte versagt worden und der Richter hat ohne das im Grundgesetz verankerte rechtliche Gehör verweigert und grob verletzt, ebenfalls ist das zugrundeliegende Amtsgerichts-Urteil rechtswidrig von einem Amtsrichter ergangen, der befangen war und somit ein Urteil überhaupt nicht nach dem Gesetz erlassen hätte können.
Im Juli 2020 hat der Amtsrichter-Untersuchungsrichter den Angeklagten persönlich angerufen (von seinem Dienstanschluss oder seinem privaten Handy oder Festnetzanschluss, ist nicht bekannt) und dem Angeklagten erklärt, er sei der Untersuchungsrichter und müsse einen Haftbefehl gegen den Angeklagten prüfen, weil dieser während einer sogenannten Antifa-Demonstration in München zwei Polizeibeamte, die gerade vor ihm sitzen, mit einer Pistole bedroht hätte. Bei den beiden Polizisten, die der Angeklagte mit einer Pistole bedroht haben soll, handelt es sich um die Beamten Rind und und Kirchschlager vom Polizeirevier München, Türkenstrasse 20. Daraufhin wurde erst mal eine Tonaufzeichnung eingeschaltet, da ich ja wusste, dass ich niemals an einer Antifa-Demonstration teilgenommen habe noch irgendwann zwei Polizisten mit einer Pistole bedroht hätte, und der Verdacht bestand, dass hier vielleicht falsche Polizisten anrufen und einen Enkeltrick versuchen. Nachdem ich das dem Untersuchungsrichter am Telefon erklärt hatte, sagte er mir, diese beiden Polizisten sässen gerade vor ihm und behaupten diese Pistolenbedrohung. Dann erklärte mir der Untersuchungsrichter Schellhase, da ich ja die Pistolenbedrohung bestreite, wolle er mir eine goldene Brücke bauen und ich könne an einen Bayrischen Heimatschutzverein eine Art Spende bzw. Abstandssumme von € 20.000.—bezahlen und die Sache wäre erledigt. Ich habe dem Untersuchungsrichter Schellhase gesagt, ob er sich nicht selber das Geld einstecken wolle, woraufhin dieser erklärte, nein, er habe das Vertrauen dieses Bayrischen Heimatschutzbundes und sei geldempfangsberechtigt.
Beweis: Beiziehung der Tonaufnahme bei der Staatsanwaltschaft München
Dann habe ich dem Untersuchungsrichter erklärt und ihn gefragt, ob er noch alle Tassen im Schrank habe und er könne mich kreuzweise am Arsch lecken, und habe aufgelegt. Alles dieses dürfte in der Tonbandaufzeichnung zu hören sein.
Ich bin dann am nächsten Tag mit dieser Tonaufzeichnung, die sich auf einer Telefon-Mini-CD befand persönlich zur Staatsanwaltschaft in München, die ja nur einen Katzensprung von mir entfernt wohnt, gegangen und habe diese Aufzeichnung dort abgegeben. Leider soll jetzt diese Tonaufzeichnung auf dem Amtswege verloren gegangen sein, was ich nicht genau weiss, ich aber habe im persönlichen Verhandlungstermin am 16.9.2020 der Staatsanwältin vorgehalten, dass die Staatsanwaltschaft dieses Beweismittel vorsätzlich und korrupt hat verschwinden lassen.
Dann kommt hier eifeinmal aus heiterem Himmel mit amtsgerichtlichem Beischreiben vom 9.7.2020 ein Strafbefeh, rückdatiert auf den 29.6.2020, über den Betrag von € 3.600.—an, in dem als Straftat ganz was anderes steht. Ich, der Angeklagte, solle eine Amtsperson des Amtsgerichts München mit einer Pistole bedroht haben und die Ankündigung hätte ich vorher per Internet-Fax an das Amtsgericht geschickt. Dieses aus dem Internet verschickte Fax muss es wohl wirklich geben, denn in der Verhandlung am 16.9.2020 ist mir dies zwar vorgehalten aber nicht gezeigt worden. Auch wenn ich nicht weiss, was in dieser zu Prozesszwecken gefälschten Internet-Ankündigung behauptet der vorsitzende Richter N. Schellhase vom Richtertisch aus, ich sei tatsächlich der Täter, ohne auch nur jeglichen Beweis vorzulegen. Ich habe darauf hingewiesen, jeder Depp kann aus dem Internet Faxe verschicken, meinen Namen darauf schreiben, aber dann bin ich noch lange nicht der Täter.
Ich stelle deshalb hier auch Beweisantrag: Da beim Amtsgericht München in der Faxabteilung, wenn ein Fax anklingelt, als erstes erst mal die Absendernummer eingescannt und geprüft und registriert wird, stelle ich den Antrag, bei diesem Amtsgericht, welches das in München gewesen sein soll weiss ich nicht) die dortigen Unterlagen durch einen Techniker überprüfen zu lassen, weil dann zweifellos festgestellt werden kann, wer der Täter dieses Faxes ist. Ich bin zwar der Meinung, dass dieser Untersuchungsrichter Schellhase es aus Rache selbst gewesen ist, weil ich mich geweigert habe, an seinen neonazistischen Bayrischen Heimatschutzverein eine Spende von € 20.000.—zu bezahlen.
Das spricht dafür, dass nach seinem quasi Erpressungsanruf im Juli 2020 kurze Zeit später mir dieser Strafbefehl ins Haus flatterte, der offensichtlich rückdatiert war und von diesem Untersuchungsrichter Schellhase persönlich als Richter unterschrieben wurde. Ebenfalls dürfte unzulässig sein, dass dieser Richter dann später auch die Hauptverhandlung am 16.9.2020 leitet. Deshalb beantrage ich hier nochmals, den Vorgang an das Amtsgericht München zur Neuverhandlung zurückzuverweisen.
In der Hauptverhandlung wurde mir als Angeklagten das rechtliche Gehör nach Art.113 GG verweigert, mir wurde verweigert, mich zu verteidigen, der vorsitzende Amtsrichter hat alles abgewürgt wie König Adolf und mir wurde weder die angebliche Bedrohung, dieses Fax, noch sonstwas gezeigt, zumal wir auch unter uns coronabedingt waren. Ich bin dann während der Verhandlung aufgestanden und aus dem Gerichtssaal mit deutlich lautem Türknallen gegangen, was ja eigentlich unzulässig ist, weil ein Angeklagten während einer Hauptverhandlung nicht einfach nach Hause gehen darf. Ich werde sicherlich im Selbstgesopräch gesagt haben, leckt mich doch am Arsch, und bin aufgestanden und gegangen, weshalb der Richter mir noch einen Polizisten im Hause hinterhergeschickt hat, der mich aber aus dem Gerichtsgebäude untätig herausgehen liess. Noch am gleichen Tage habe ich von zu Hause aus sicherheitshalber einen Widerspruch gegen ein Urteil per Fax an das Amtsgericht geschickt, da ich die Entscheidung ja nicht kannte. Das Amtsgericht München hat mich dann erstmal am 1.10.2020 (siehe Schriftsatz des AG-München vom 1.10.2020) darüber informiert, dass gegen mich ein Strafurteil unter 852 Cs 237 Js 126870/20 über € 3.600.—Geldstrafe von diesem Amtsrichter verkündet worden ist und das die Berufung eingegangen sei.
Erwähnen möchte ich noch, dass ich damals nach dem Telefonanruf des Untersuchungsrichters Schellhase diesen und auch die beiden als Alibizeugen figurierenden Polizeibeamten Rind und Kirchschläger unter dem Aktenzeichen 120 Js 168309/20 bei der Staatsanwaltschaft schriftlich angezeigt habe. Auch unter Vorbehalt, weil ich nicht wusste, ob diese beiden Polizisten Rind und Kirchschläger tatsächlich die falschen Zeugen spielen wollten. Ich bin nämlich kurz darauf persönlich bei dem Polizeiprädium in der Ettstrasse vorbeigegangen und man hat mir dort erklärt, in ganz München hätte es nie eine Antifa-Demonstration gegeben und ausserdem hätten sich nie Polizisten beschwert, mit einer Pistole bedroht worden zu sein.
Dies könnte merkwürdige Folgen gehabt haben, denn ich bin selbst am Donnerstag dem 26.11.2020 vor der Münchner Fussgängerzone von zwei Polizisten festgenommen und für mehrere Stunden wegen Verstosses gegen die Corona-Maskenpflicht in der Revierhaftzelle gelandet.
Beweis: Polizeiprädium München AZ: P3-6430-947/20
Das Polizeipräsidum München teilt mir am 30.11.2020 mit, man habe die Sache an die Abteilung SG 131 beim Bayrischen Landeskriminalamt zur Bearbeitung gegeben. Da geht es aber nur um die Vorkommnisse am 26.11.2020 aber m.E. könnte es Parallelen geben, weshalb ich beantrage, auch diese Akten an das Bayrische Landeskriminalamt zu überreichen.
Erpressung ist ein Offizialdelikt und muss amtlich verfolgt werden, so wie es im Gesetz steht, und ich bin nicht nur von diesem Untersuchungsrichter Schellhase räuberisch erpresst worden, auch wenn ich nicht weiss, ob er was mit der Sache am 26.11.2020 zutun hat.
Dann kommt hier aus heiterem Himmel bei mir ein erneuter Strafbefehl an, unter dem Aktenzeichen 854 Cs 237 Js 178604/20 über eine Geldstrafe über € 2.400.--, ich solle, wohl in der Verhandlung oder anderswo, den Amtsrichter Schellhase als artgenau mit dem Nazirichter Roland Freisler bzw. mit der DDR-Richterin Hilde Benjamin beschimpft haben. Dies ist erlogen und erfunden und jetzt soll es schon wieder ein Fax geben, in dem das steht.
Weder an dem Tage, als dieser Richter Schellhase mich erpresste, ich solle an eine nationalsozialistische Bayrische Heimatschutzbund eine hohe Spende spenden, noch später habe ich solche Äusserungen gemacht. Und im Gerichtssaal am 16.9.2020 schon garnicht, da bin ich nämlich während der Verhandlung, weil dieser Amtsrichter mir alle meine Grundrechte des rechtlichen Gehörs verweigert hatte, einfach aus dem Saal gegangen und habe sicherlich vor mich laut deutlich gesagt, Leckt mich doch am Arsch. Ausserdem hatte der Richter einen Polizisten hinter mir hergeschickt, der mich höflich bat, doch zurückzukommen aber nichts weiter unternahm.
Es ist möglich, ich habe an das Bayrische Innenministerum damals eine Mitteilung verfasst, in der ich darauf hingewiesen habe, was hier in München für Zustände herrschen, dass ich selbst seit 1962 CDU-CSU-Mitglied, hier von einem Amtsrichter räuberisch um eine Zahlung von € 20.000.—erpresst werde, die ich an einen nationalsozialistischen Bayrischen Heimatbundverein zahlen sollte, und dabei sicherlich erwähnt, dass das Methoden seien, wie sie bei dem Nazirichter und der DDR-Richterin üblich gewesen sein könnten.
Ich stelle nochmals den Antrag, unabhängig von Ihrer Entscheidung die Akte an das Bayrische Landskriminalamtes zu verweisen, weil nicht nur die Zusammenhänge hier bezüglich der Erpressung geklärt werden müssen. Vor allen Dingen müssen die Zusammenhänge wegen eines einst wertlosen, heute möglicherweise millionwerten Gemäldes geklärt werden.
Um es klar zu sagen: Es handelt sich dabei um das Gemälde von Max Ernst aus dem Jahre 1923, „Die schöne Gärtnerin“, welches der damalige Reichskanzler Adolf Hitler in München meinem Vater geschenkt und in der Pinakothek in der Ausstellung entartete Kunst ausgestellt wurde. Dieses Bild ist seit 1939 in unserem Besitz und immer noch unser Eiigentum, da der Kanzler Hitler vom Volk frei gewählt war und das damals völlig wertlose Bild verschenken durfte.
Das Bild befindet sich heute im Innenraum eines damals nagelneuen MercedesBenz 300SL, untergestellt in einer stillgelegten Erzbergwerksgrube Am Kulenberg in 21b/5905/57258 Freudenberg Kreis Siegen. Der Mercedes ist immer noch zugelassen mit einem BR-Kennzeichen (BR=britishe Zone) und ich sage auch hier, weshalb wir den Wagen, ich war ja dabei, dort eingestellt haben.
Mein Vater, geb. 1904, war als Altnazi sowas wie Staatssekretär im Kriegsmaterialbeschaffungsministerium OT (organisation Todt) unter dem damaligen Minister Albert Speer tätig und wir mussten erst mal abhauen. Im australischen Melbourne stand auf einmal die britishe Mandatspolizei vor der Tür und wir wurden alle nach Scotland in ein sogenanntes Kriegsverbrechergefängis transportiert, indem wohl auch der Vizekanzler Hess sass. Später 1949 wurde mein Vater dann freigesprochen und wir tauchten in seinem Elternhaus in Freudenberg Kreis Siegen in der Bahnhofstrasse wieder auf. Mein Vater hatte dann mit seiner Schwester Hulda eine kleine Metall- und Lederfabrik gegründet , trotzdem erschien wegen der Vergangenheit öfters die Kriminalpolizei in Siegen-Weidenau (heute Hüttenthal) zwecks Hausdurchsuchung wegen irgendwelcher Nazi-Devotionalen, was der Nachbarschaft in dem 4000-Seelenort Freudenberg nicht unverborgen blieb. Das mit seiner Schwester geründete Startup-Unternehmen lief sehr ertragreich, und wir hatten, ich war selbst dabei, uns in Stuttgart-Zuffenhausen bei Mercedes aus dem Laden für DM 29.500.—einen nagelnreuen damals herausgekommenen Mercedes-Sportwagen 300SL gekauft, das war im Juni 1954, und sind als Jungfernfahrt mit dem neuen Wagen zur Weltmeisterschaft nach Bern gefahren. Dort hatte uns der damalige Bundestrainer, die beiden kannten sich noch aus der Nazizeit, gebeten, ob wir unseren Wagen für eine Konfettiparade in Singen/Schwarzwald zur Verfügung stellen könnten. Das haben wir auch getan und es wurde sogar von der Wochenschau gefilmt. Als wir dann nach Freudenberg zurückkamen, Wochenschaubilder wurden damals auch in Kinos gezeigt, ging unter den Nachbarn das Gerede los, weil ja auch öfters die Kriminalpolizei aus Siegen-Weidenau in der Bahnhofstrasse aufgetaucht war, dass unser Familienoberhaupt im Ministerium Geld unterschlagen habe, und wir uns davon den teuren Mercedes gekauft hätten. Wir hatten damals quasi zwei Mercedese, neben dem Sportwagen noch eine schwarze Limousine. Um dem Nachbargeschwätz endlich ein Ende zu machen, hatte mein Vater beschlossen, beide Fahrzeuge vorübergehend verschwinden zu lassen und in stillgelegten Bergwerken abzustellen. Die schwarze Limousine haben wir dann in einem kleinen stillgelegten Erzbergwerk an der Crottorfer Strasse Richtung Hohenhain untergestellt, und den Mercedes 300SL in direkter Nähe unseres Hauses in der Bahnhofstrasse, direkt hinter dem Fluss Weibe in der 1925 stillgelegten Mine Am Kulenberg. Mit im Kofferraum liegt unser Hund, ein grauweisser Münsterländer, den wir damals wegen Tollwut haben erschiessen lassen müssen, und vorne im Fond befinden sich einige Akten und auch das Bild von 1938, welches meinem Vater damals von dem Kanzler in München geschenkt worden war und welches so gut wie völlig wertlos war, auch 1954.
Beide Fahrzeuge befinden sich noch heute im gleichen Zustand wie damals darin, nur das Grundstück in der Crottorfer Strasse ist inzwischen zum Hauberg geworden und die Mine Am Kulenberg hat die Stadt Freudenberg den Eingang zumauern lassen.
Und da offensichtlich korrupte Gestalten der Justiz hinter dem Bild her sind, was sich dort im Wagen befindet, heute angeblich einen Millionenwert haben soll, möchte ich feststellen, ich bin als Erbe der einzigste Eigentümer, da mein Vater, dessen Erbe ich bin, das Bild von einem frei gewähltem Kanzler in Deutschland geschenkt bekommen hat, weil es damals 1938 völlig wertlos war und sich niemand dafür interessierte. Ich schliesse hier sogar einen möglichen Mord an meinen beiden kleineren Geschwistern nicht aus, als mein Bruder in Berlin von Leuten im Jahre 2017 zu einer Saufsause in Berlin eingeladen wurde, nachher nach Hause kam und Wochen später in seiner Wohnung in Berlin-Spandau wegen Leichengeruches aufgefunden wurde. Das gleiche ist mit dem mysteriösen Tod meiner Schwester im Oktober 2019, die an Corona verstarb, obwohl es in Deutschland zum damaligen Zeitpunkt überhaupt kein Corona gab.
Ich vermute hier Zusammenhänge mit der Akte:
StA-Augsburg 503 Js 119036/11
Ich habe nichts zu verbergen und lege hier die Vorgänge klar.
Der frühere Reichsminister für Wohnungsbau und Kriegsmaterialbeschaffung, der quasi damals der Vorgesetzte von meinem Vater war, kam im Jahre 1965 nach 20-jähriger Haft aus dem Knast und wollte wohl seine Vermögenswerte, die er in seiner Amtszeit sich nicht durch Korruption sondern ganz legal durch Kauf auf Kunstmärkten erworben hatte, zurückhaben, die bei einem Altnazi in Mesoamerica in einer Autowerkstatt untergebracht waren, die der Altnazi nach seiner Flucht aus Deutschland dort eröffnet hatte. Da ich und andere Ende der 1960er-Jahre damals zu den Olympics nach Tenochtitlan (heute MexicoCity) fahren wollte, bat er uns, ihm doch einige Kunstgegenstände mitzubringen.
Beweis: Zeugen-Einvernahme Peter Bieber, geb. 1938, Berlin-Spandau
Diese Kunstprodukte sind dann von dem Inhaber Ende der 1960er Jahre in einer offiziellen Kölner Kunstauktion versteigert worden. Gleiches geschah nochmals Anfang der 1970er Jahre als wir im britishen London versuchten, weitere in seinem Eigentum befindlichen Kunstgegenstände aus Mexico zu holen, es aber an einem Unfall gescheitert ist. Der Genannte, inzwischen ein alter Mann von 73 Jahren, wollte gerne mal bumsen, da er schliesslich 20 Jahre im Knast gesessen hatte. Ich bin daraufhin mit dem Herrn Bieber nach Leeds-Manchester gefahren und habe auf der Strasse zwei junge mitte-zwanzig Jahre alte Lehrerinnen angemacht, ihnen die Situation erklärt, dass da ein deutscher Industrieller ein wenig Abwechselung sucht und die beiden Lehrerinnen sind eingestiegen und mit nach London gekommen. Leider ist es in dem Hotel dann zum Unfall gekommen, der Genannte muss sich wohl übernommen haben und hat einen Herzanfall bekommen.
Dann im Jahre 1976 steht aufeinmal in Westberlin ein alter Kumpel aus London vor meiner Tür, da er inzwischen als Schlagersänger in England pleite war und kein Geld mehr verdienen konnte. Ich habe ihm meine Wohnung in Berlin-Wilmersdorf-Schöneberg überlassen, da ich in München-Pasing noch eine Zweitwohnung hatte. Aufgenommen hatte ich ihn schon deshalb, weil mein Stevebrother Brian Conolly ebenfalls sechs Jahre zuvor vor der Tür stand und nicht wusste wohin, weil die Londoner Polizei hinter ihm herwar, weil er in London Zigarettenautomaten geknackt hatte. Damals hat mein Stevebrother Brian Conolly, der als Baby ausgesetzt und vor eine Türe gelegt wurde, in der Tiefgarage in der Aachener Strasse die Band „The Sweet“ gegründet, die später zur angesagtesten Popband in Deutschland und England wurde.
In München-Pasing hat mich der Schlagersänger David Bowie, der eigentlich anders nämlich Jones hiess, öfters besucht und wir sind damals auf eine Faschingsveranstaltung, Weisses Fest in der Fallmereier Strasse, gegangen, und lernten dort diesen Östereicher (der eigentlich deutscher war) Herrn Gurlitt kennen. Mein Freund David Bowie, der in Wahrheit Jopnes hiess, damals popmässig gescheitert , hatte auf dem Weissen Fest in München seine spätere Ehefrau, eine Münchnerin aus Vilsbiburg, kennengelernt und geheiratet. Herr Gurlitt war damals Antiquitätenhändler und hat uns zum Spottpreis 1976 ein paar Bilder verkauft, die der Schlagersänger Bowie (Jones) damals zusammen mit seiner beim Fasching kennengelernte Ehefrau mit nach London genommen hat, später ist er dann nach Calfornia verzogen, 2016 verstorben und seine Ehefrau hat die besagten Bilder, die damals in München billig eingekauft wurden, auf einer Auktion in Los Angeles versteigern lassen.
Dazu möchte ich noch sagen, die Bilder, die im Jahre 1976 von dem Antiquitätenhändler Gurlitt gekauft wurden, waren echt, keinenfalls Beschlagnahmungsgut aus der Nazizeit sondern im guten Glauben seiner Herkunft von einem österreichisch-deutschen Kunsthändler erworben wurden. Ebenfalls die gleichen Bilder, die der damals bei den Faschingsparty beim Weissen Fest in der Münchner Fallmereier Strasse dabeigewesenen damals noch unbekannten Popsängers Freddy Mercury (tatsächlich hiess der Bulsara) aus London, der ebenfalls mehrere Bilder gekauft hatte und nach seinem Tod 1991 anstandslos versteigert wurden.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.