Dienstag, 10. November 2020
Justiz-Saustall München - der Amtsrichter der Bürger um Geld erpresst
Amtsgericht München –Strafgericht-
Nymphenburger Strasse
Per Fax5597-4150 den 10.11.2020
E I N S P R U C H gegen den Strafbefehl
854 Cs 237 Js 178604/20
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Gegen den dubiosen Strafbefehl lege ich hiermit EINSPRUCH ein, da dieser Strafbefehl jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt.
Es ist absurd, hier von angeblicher Beleidigung eines kriminellen Amtsrichters zu sprechen (§ 185,194 StGB), da diese Angaben, die Verbrechensbeschreibung durch diesen angeblich beleidigten Amtsrichters, nur zur Rechtsverteidigung gedient haben und eine Schilderung der Tatsachen zwingend erforderlich war, weil gerade dieser angeblich beleidigte Amtsrichter in verbrecherischer rechtswidriger Weise sein Amt zwecks Erpressung eines Geldbetrages missbraucht hat.
Ende Juli 2020 hat mich dieser Amtsrichter Schellhase angerufen und mich versucht, um einen Geldbetrag für seine neonazistische Organisation zu erpressen. Und ich sage ausdrücklich Erpressung, denn ich habe mit diesem Typen bisher noch nicht einnal das Geringste zutun gehabt. Dieser Amtsrichter Schellhase har mich angerufen und behauptet, er sei in München der Ermittlungsrichter und ich hätte Polizeibeamte mit einer Pistole angeblich bei einer Demonstration bedroht und mit einer Erschiessung gedroht. Er, der angebliche Ermittlungsrichter Schellhase habe von der Kriminalpolizei dem Polizeipräsidium München die Akten bekommen und müsse jetzt entscheiden, ob gegen mich wegen versuchten oder angedrohtem Polizistenmord vorgegangen werde müsse.
Dann erklärte der angeblich Beleidigte, er wolle mir allerdings eine goldene Brücke bauen und ich könne mich freikaufen. Ich solle ihm zu treuen Händen einen Betrag von Euro 20.000.—bezahlen und dann würde er die Akten ablegen. Diese Erpressungs-Zahlung von € 20.000.—sei garnicht für ihn persönlich, sondern für einen nationalsozialistischen bayrischen Heimatverein, deren Vertrauensperson er sei.
Ich fordere Sie auf, die Kriminalpolizei zu beauftragen, bei der Telefongesellschaft des Erpressers Amtsrichter Schellhase die Telefondaten überprüfen zu lassen, es wird sich ergeben, dass es der Erpresser Schellhase selbst und persönlich gewesen ist, der Ende Juli bei mir von seinem Telefon angerufen hat.
Ich habe in diesem Telefonat diesem Erpresser Amtsrichter Schellhase deutlich gesagt, dass er wahrscheinlich nicht mehr alle Tassen im Schrank haben müsse, denn zu keinem Zeitpunkt habe ich an einer Antifa-Demonstration teilgenommen noch habe ich jemals Polizisten mit einer Waffe bedroht.
Ebenfalls habe ich einen Tag später beim Polizeipräsidium nachgefragt, welcher Polizist sich da angeblich von mir mit einer Waffe bedroht worden sein will. Das Polizeipräsidium hat mich regelrecht ausgelacht, weil man weder solch einen Vorgang der waffenmässigen Bedrohung an einen Polizeibeamten noch sonst was gehabt habe.
Zum Beweis dafür, dass zu keinem Zeitpunkt ein Polizeibeamter während einer angeblichen Antifa-Demonstration von mir mit einer Schusswaffe bedroht worden ist
Beweis: Zeugeneinvernahme Kriminalpolizei München, Ettstrasse
Gleichzeitig habe ich noch am gleichen Tag bei der StA-München unter dem Aktenzeichen 120 Js 16808/20 Strafantrag wegen versuchter Erpressung gegen diesen Amtsrichter Schellhase gestellt, ebenso Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Verwaltung des Amtsgerichts und beantragt, diesen kriminellen Erpresser sofort vom Dienst zu suspendieren.
Wenige Tage später kommt dann hier auf einmal ein Strafbefehl unter dem Aktenzeichen 852 Cs 237 Js 126870/20 an, in dem ganz was anderes steht und ein völlig anderer Tatbestand regelrecht erfunden worden ist. Und das Schwerwiegnste dabei ist, dieser Strafbefehl ist genau von dem Erpresser Amtsrichter Schellhase unterschrieben worden mit der Behauptung, ich hätte nicht Polizeibeamte mit einer Pistole bedroht, sondern Grundlage war ein von dem Erpresser offensichtlich selbst gefälschtem Fax, welches er gefälscht und unter meinem Namen an die eigene Justiz verschickt hat, eine Bedrohung, ich wolle demnächst Polizeibeamte erschiessen. Allein diese Urkundenfälschung belegt, dass der angeblich Beleidigte nicht nehr ganz richtig im Kopf sein muss.
Natürlich habe ich damals gegen diesen Strafbefehl ebenfalls sofort Einspruch eingelegt, und am 14.9.2020 kam es zur Verhandlung. Ich behaupte, in verbrecherischer Weise hat dieser Amtsrichter Schellhase sein Richteramt missbraucht, mich überhaupt nicht zu Worte kommen lassen, ich konnte mich noch nicht einmnal verteidigen. Und der Gipfel war, dass dieser Richter in der Verhandlung erklärte, er würde mir eine goldene Brücke bauen, wenn ich die von ihm selbst in erpresserischer Weise geforderten Beträge zahlen würde.
Daraufhin bin ich während der Verhandlung aufgestanden und aus dem fast leerem Gerichtssal gegangen, weil ich es nicht nötig habe, mich hier von einem verbrecherischen Amtsrichter finanziell foltern zu lassen.
Später habe ich dann erfahren, dieser kriminelle Amtsrichter hat seinen Strafbefehl nachher in rechtsbeugender Weise bestätigt, und die Sache liegt jetzt in der Berufung.
Dazu sage ich noch, der Bundesinnenminister hat vor wenigen Tagen öffentlich erklärt, dass derzeit die grösste Gefahr in Deutschland von den Rechtsextremisten und Neonazis ausgeht. Ich bin selbst seit 1962 amtliches Mitglied der CDU/CSU und kann hier dem nur zustimmen, es ist ein Verbrechen, wenn ein Amtsrichter in krimineller Weise sein Amt missbraucht, um finanzielle Unterstützung für seinen rechtsextremistischen Heimatverein zu erpressen.
Und die Rechtsverteidigung gegen diese schon verbrecherischen Machenschaften eines Amtsrichters, der ungeniert sein Staatsamt für eigene Erpressungen missbraucht, kann niemals eine Beleidigung sein.
Ich ersuche Sie, diesen Strafbefehl, der jeglicher gesetzlichen Grundlage widerspricht, aufzuheben, damit nicht nur mir sondern auch Ihnen der Instanzenweg bis zum Bundesverfassungsgericht erspart bleibt.
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