Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3, Postfach 1771
76131 Karlsruhe Fax 0721-9001-382
den 7.März
2020
Verfassungsbeschwerde
wegen
Rechtsbeugung, Rechtsverweigerung nach dem GG
und
Beihilfe zum Mord gegen das
Verwaltungsgericht
München
80339
München, Bayerstr. 30
Als
deutscher Staatsbürger lege ich hiermit Verfassungsbeschwerde gegen das
obengenannte Verwaltungsgericht in München ein und ersuche Sie auch, bei der
Generalbundesanwaltschaft in Karlruhe die Beweismittel, die
Live-Tonaufzeichnungen, anzufordern und einzusehen. Das Verwaltungsgericht
München hat in grober Weise gegen das Grundgesetz verstossen und insdirekt
wissentlich Beihilfe zum Mord und zum Terror in Deutschgland beigetragen. Die
Begründung dessen, dass das Verwaltungsgericht München in diese schweren
Straftaten verwickelt ist liegt darin, als das ein Richter des
Verwaltungsgerichts München sich hat von der Beschuldigten mit Bargeld und
Vorteuilsnahme bestechen und schmieren lassen, um das anhängige Verfahren nach
dem Wunsch der Beklagten irgendwie hinzubiegen.
Der Richter
am Verwaltungsgericht hatte natürlich zunächst die Absicht, grundsätzlich ein
ihm übertragenes Verfahren durchzuführen, hat das dann aber, nachdem er von der
Beklagten entsprechend mit Bargeld bestochen und geschmiert worden war, sich
dazu entschlossen, die Akten verschwinden zu lassen damit es erst garnicht zu
einer Verhandlung kommt, und das hat er so begründet, dass er in der Kammer mit
mehreren bürgerlichen Laienrichtern die Verhandlung durchführen muss, die
Laienrichter aber unbestechlich seien und nach Recht und Gesetz in ihrem Anteil
urteilen könnten. Deshalb hat der Richter beim Verwaltungsgericht entschieden,
eine schwere Rechtsverweigerung nach dem Grundgesetz zu begehen, die Akten erst
mal verschwinden zu lassen, damit es überhaupt nicht zur Verhandlung kommen
kann. Das hat der Richter auch mit der Beklagten abgesprochen, so zu verfahren,
und dafür hat der Richter auch das Schmiergeld bzw.Vorteilsannahme kassiert.
Der Mord an
einer unschuldigen Bürgerin in Halle ist dann erst danach zustandegekommen,
sicherlich ungewollt und nicht beabsichtigt, weshalb sich dieses
Verwaltungsgericht auch nach dem Gesetz der Beihilfe zum Mord und der
Vertischung in einem Terroranschlag gegen Staat und Gesellschasft schuldig
gemacht hat.
Den
Tatablauf des Terroranschlagesd in Halle am 9.10.2019 können Sie exakt und
minutengenau auf den mitgeschnittenen Tonaufzeichnungen eruieren und ich
ersuche Sie, diese Tonaufzeichnungen bei der Generalbundesanwaltschaft in
Karlsruhe anzufordern.
Zur
Erläuterung erkläre ich hier den Sachverhalt grundsätzlich wie der Ablauf
gewesen ist:
Ich, der
Antragsteller, wohne hier in München in unmittelbarer Nähe der Beklagten, der
ARD-Bayrischer Rundfunk und wir sind eigentlich nur getrennt durch eine
S-Bahn-Schienenlinie in die Innenstadt. Ich mache seit Monaten über das
Internet, dem Youtube-Livestream, öffentlich Tradings an der Frankfurter Börse
für den Dax (Deutschen Aktiendax), und immer werktäglich vormittags bis Mittag.
Die Tradings mache ich auch neben Fussball-Sportwetten-Prognosen immer öffentlich
in dem öffentlich zugänglichem Youtube-Livestream von Google. Auch am Mittwoch
dem 9.Oktober 2019 war ich über den Youtube-Livestream unterwegs und habe
zufällig, durch Netz-Überblendung oder sonstwie, aufeinmal den Ton und das Bild
aus einer Action-Camera aus Halle auf meinem eigenen Youtube-Livestream, was
manchmal auch ganz normal ist, da Youtube den Livestream nicht besonders
schützt, weil dort eigentlich von allen Livestreamern immer nur Unwesentliches
abläuft. Der entsprechende Livestream hier wurde durch Überblendung oder
sonstwie hier aus dem Hause in München, der ARD-Bayrischer Rundfunk, Am
Rundfunkplatz 80339 München, abgestrahlt, weil man dort ebenfalls per
Livestream mit einer Person in Halle und per Live-Action Camera unterwegs war.
Das da ein Terroranschlag gemanaged wurde, habe ich sofort gemerkt, weil aus
München aus dem Hause ARD-Bayrischer Rundfunk die Anweisung kam, er möge auf
der laufenden Strasse vor einem Wahlplakat der Partei AfD stoppen, und wie
wörtlich "Django im wilden Westen" vor den möglicherweise dort
laufenden Passanten in die Stadt Halle schiessen. Auf der mitangeschlossenen
Action-Camera, die mitübertragen wurde, war dann zu sehen, dass der Fahrer das
wohl nicht richtig verstanden hatte, hält zwar vor einem AfD-Wahlplakat an,
steigt aus dem Auto, und stellt sich vor das Auto und schiesst in die Luft. Ab
dem Moment habe ich hier sofort die Computer-Aufzeichnung gestartet und ab dann
alles mit aufgenommen. Dann ist der Fahrer in die Stadt gefahren und hat dort
auf andere Anweisungen gewartet. Anhand der Bilder zu beurteilen, sah es so
aus, dass der Fahrer wohl durch die Fussgängerzone in Halle gelaufen ist und
dann wohl von einer Person angesprochen wurde, die ihn persönlich gekannt haben
muss. Das können Sie auch aus der Aufzeichnung ersehen, der Fahrer erklärt
dort, dass er die Frau kennt sie ihn angesprochen hätte und was er jetzt machen
soll. Daraufhin ist die Anweisung etwas missverständlich aus München gekommen,
mach sie beiseite oder so und der Fahrer hat geschossen, ohne zu wissen, dass
er offensichtlich die Frau getötet hatte.
Dann kam
der Fahrer zu Fuss an einer Synagoge an und erklärte in die ActionCamera und nach
München, die Türe sei zu. Daraufhin kam aus München die Antwort, er solle
mehrfach in die Türe schiessen und rufen, „wir Neonazis sind schon da, wir
kriegen Euch alle“. Dann, wie Sie auf der Aufzeichnung esrehen, ging erst mal
das Bild weg, war aber kurz danach wieder da. Offensichtlich muss der, der die
Sache aus München gesteuert und gemanaged hat, Kontakte in die Polizeizentrale
nach Halle gehabt haben, denn es wurde erklärt, dass jetzt auf einmal die
Polizei unterwegs sei und er solle abhauen. Der Fahrer faselte noch, dass er
für seinen Lohn von 100.000.—Euro nur die Show gemacht hatte und nicht
erschossen werden wollte. Daraufhin ist aus München die Anweisung gekommen, er
solle in ein Nachbardorf von Halle abhauen und dort verschwinden, was er dann
auch getan hat, aber dort wartete bereits die Polizei auf ihn. Sie werden es
auf der Aufzeichnung erkennen, der Fahrer erklärte, er will nicht sterben und
habe das nur für das Honorar getan und werde sich jetzt widerstandslos stellen.
Dass es bei dieser Show einen Toten gegeben hat, wusste er deutlich erkennbar
nicht.
Nachdem
dann abends durch die Nachrichten kam, dass es da einen Terroranschlag in Halle
gegeben hat, habe ich mich am nächsten Tag gleich aufgemacht, und die
Tonaufzeichnung, gespeichert auf einer CD-Card, hier bei der bei mir direkt in der Nähe wohnenden
Staatsanwaltschaft München in der Nyphenburger Strasse abgegeben.
Es dürfte
so sein, dass die Beklagte ARD-Bayrischer Rundfunk diese Show aus politischen
Gründen veranstaltet hat, denn in Thüringen fanden Ende des Monats Oktober 2019
Landtagswahlen statt und die Prognosen lauteten schon vorher, dass die etwas
ungeliebte Partei AfD in Thüringen die meisten Wählerstimmen und die Regierung
stellen könnte. Das schliesse ich daraus, dass ja der Fahrer unbedingt vor
einem Wahlplakat der AfD anhalten und in die Stadt schiessen sollte. Dass es
bei solch einem Theater und Inszenierung zu einer Toten kommen könnte, das
haben die Beteiligten sicherlich nicht gewollt und war unvorhersehbar, aber sie
haben es m.E. billigend in Kauf genommen.
Nach dem
Drama hat die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe wohl die Ermittlungen
übernommen, und den Täter von Halle nach Karlsruhe mehrfach hin und
hertransportiert und ihn mit den Aufzeichnungen konfrontiert. Ich ersuche Sie
deshalb, sich diese Aufzeichnungen anzusehen und auch den Täter
Beweis:
Attentäter Stefan Bellut, z.Zt. JVA-Halle
anzuhören.
Es besteht
auch die Vermutung, die Auftraggeberin ARD-Bayrischer Rundfunk hat diesen Täter
deshalb für ein versprochenes Honorar von 100.000.—Euro angeheuert, weil der
Täter möglicherweise überhaupt kein Neonazi ist, sondern es nur vorgeben
sollte, und diese beabsichtigte Show zur Wahlbeeinflussung in Thüringen deshalb
gemacht hat, weil er der Täter total finanziell am Ende war und ihm finanziell
das Wasser bis zum Halse stand.
Nun zur
Begründung der indirekten Beteiligung des Verwaltungsgerichts München:
Nachdem ich
alle die Aufzeichnungsmittel bei der Justiz eingereicht hatte und auch eine
Beschwerde beim Deutschen Rundfunkrat in Hamburg gemacht hatte, steht auf
einmal aus heiterem Himmel bei mir der Gerichtsvollzieher vor der Tür, er habe
vom Bayrischen Rundfunk einen Beschluss als öffentliches Recht, ich hätte etwa
900.—Euro Fernsehgebühren seit dem Jahre 2015 zu bezahlen. Ich habe mich
geweigert und das nur als Racheakt gesehen, denn heute im Jahre 2020 wären nach
dem Gesetz Ansprüche aus dem Jahr 2015 längst verjährt, aber es wurde alles
damals korrekt bezahlt und es war also nur ein Racheakt, denn ich schulde
keinen Pfennig Fernsehgebühren. Da bei Widersprüchen für die Klagen die
Verwaltungsgerichte zuständig sind, habe ich am 14.10.2019 unter dem
Aktenzeichen M26K 19.5141 geklagt, und auch darauf hingewiesen, dass ich nicht
bereit bin, Fernsehgebühren doppelt zu bezahlen und besonders nicht für eine
Mafia-ähnliche Organisation, die mit diesem Geld Kriminelle anheuert, und
Terroranschläge gegen Staat und Gesellschaft finanziert. Besonders diese in
Halle gemanagede Show, die sich auch gegen jüdische Mitbürger richtete, konnte
ich nicht hinnehmen, da ich selbst seit 1962 aktives Mitglied der CDU-CSU bin
und auch der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit.
Dem
Verwaltungsgericht ist das alles durch die Klage bekannt, aber man hat es
vorgezogen, sich von der Beschuldigten ARD-Bayrischer Rundfunk schmieren und
mit Bargeld bestechen zu lassen und damit alles zu verhindern, dass es hier überhaupt
zur Verhandlung kommen kann.
Ich sage es
hier ganz deutlich, eine Schande, ja eine Schande für den Rechtsstaat ist das,
das solche bedenklichen Elemente wie hier beim Verwaltungsgericht München als
Richter tätig sein können. Natürlich habe ich das alles inzwischen durch
Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen belegt, aber bei diesem
Verwaltungsgericht ist man offensichtlich so bedenklich und korrupt, dass man
alles einfach erst mal verschwinden lässt.
Deshalb ist
Verfassungsbeschwerde geboten, weil es einfach nicht sein kann, dass bei einem
deutschen Verwaltungsgericht die gleichen Methoden angewandt werden, wie es bei
den Nazis oder der DDR gewesen ist. Ich weise noch darauf hin, dass ich diese
BVG-Beschwerde im Internet veröffentlichen werde.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.