Sonntag, 10. Oktober 2021
Zahnersatz: wer bezahlt die Kosten? Author D. Selzer-McKenzie youtube: https://youtu.be/7GRdNYtNYwA g Geteiltes Leid ist halbes Leid — das gilt meist auch für die Kosten ei¬nes Zahnersatzes. Denn ob Prothese, Brücke, Krone oder Implantat: Wer eine Leerstel¬le im Gebiss aufweist, der muss in vielen Fällen zumin¬dest teilweise selbst für den Lückenbüßer aufkommen. Doch was, wenn auf dem Konto Ebbe herrscht? BONUS, BITTE! Gesetzliche Krankenkassen zahlen im Normalfall einen Zuschuss von 60 Prozent — al-lerdings nur zur Regelversor-gung. Hierbei handelt es sich um eine ausreichende und wirtschaftliche Behand-lungsoption; individuelle Zusatzleistungen, die etwa einer besseren Optik dienen, gehen allein zu Lasten des Patienten. Ein gewissenhaft geführtes Bonusheft kann je-doch für eine Erhöhung des Festzuschusses sorgen: Wei¬sen Sie mindestens fünf Jah¬re regelmäßige Kontroll¬besuche beim Zahnarzt nach, erhalten Sie 7o Prozent des Betrags, bei lung auch Ihren teuren An¬teil aufzeigt, kann sich der Abschluss einer Zahnzusatz-versicherung lohnen. Diese übernimmt, je nach Asseku-ranz und Vertrag, nicht nur den Fehlbetrag zur Regelver-sorgung, sondern auch Pri-vatleistungen darüber hi¬naus, etwa für ein Implantat oder eine Goldkrone. Diese Sicherheit lassen sich die Ver-sicherungen allerdings auch Monat für Monat bezahlen; ob und welche Police sich lohnt, ist daher nicht selten ein Rechenexempel. Die GKV arbeiten oft mit privaten Ver-sicherern zusammen, was vergünstigte Zahnzusatz-tarife ermöglicht; auch hier sollten Sie aber vor dem Abschluss vergleichen. KEINE „KOHLE"? Ist der finanzielle Rahmen eng gesteckt, sind die Kosten für eine Zusatzversicherung jeclOch meist untragbar. Liegt Ihr monatliches Bruttoein-kommen — hierzu zählen anteilig übrigens auch u. a. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Einmalzahlungen—aber nicht über 1316 Euro, tritt die Härtefallregelung in Kraft, bei der eine volle Kos-tenübernahme des Basis-Zahnersatzes erfolgt. Mit ei-nem im Haushalt lebenden Angehörigen (Ehegatte, gleichgeschlechtliche Le-benspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, familienversicherte Kinder) erhöht sich diese Grenze auf 1809,50 Euro, für jeden wei-teren um je 329 Euro. ANSPRUCH? ANTRAG! Auch wer BAföG, Sozialhilfe, Hartz IV, Kriegsopferfürsor-ge und Grundsicherung im Alter bezieht, hat Anspruch auf den erhöhten Kassen¬zuschuss, der per Formular (beim Zahnarzt oder der GKV) beantragt werden muss.
Zahnersatz: wer bezahlt die Kosten?
Author D. Selzer-McKenzie
youtube: https://youtu.be/7GRdNYtNYwA
g
Geteiltes Leid ist halbes Leid — das gilt meist auch für die Kosten ei¬nes Zahnersatzes. Denn ob Prothese, Brücke, Krone oder Implantat: Wer eine Leerstel¬le im Gebiss aufweist, der muss in vielen Fällen zumin¬dest teilweise selbst für den Lückenbüßer aufkommen. Doch was, wenn auf dem Konto Ebbe herrscht?
BONUS, BITTE!
Gesetzliche Krankenkassen zahlen im Normalfall einen
Zuschuss von 60 Prozent — al-lerdings nur zur Regelversor-gung. Hierbei handelt es sich um eine ausreichende und wirtschaftliche Behand-lungsoption; individuelle Zusatzleistungen, die etwa einer besseren Optik dienen, gehen allein zu Lasten des Patienten. Ein gewissenhaft geführtes Bonusheft kann je-doch für eine Erhöhung des Festzuschusses sorgen: Wei¬sen Sie mindestens fünf Jah¬re regelmäßige Kontroll¬besuche beim Zahnarzt nach, erhalten Sie 7o Prozent des Betrags, bei
lung auch Ihren teuren An¬teil aufzeigt, kann sich der Abschluss einer Zahnzusatz-versicherung lohnen. Diese übernimmt, je nach Asseku-ranz und Vertrag, nicht nur den Fehlbetrag zur Regelver-sorgung, sondern auch Pri-vatleistungen darüber hi¬naus, etwa für ein Implantat oder eine Goldkrone. Diese Sicherheit lassen sich die Ver-sicherungen allerdings auch Monat für Monat bezahlen; ob und welche Police sich
lohnt, ist daher nicht selten ein Rechenexempel. Die GKV arbeiten oft mit privaten Ver-sicherern zusammen, was vergünstigte Zahnzusatz-tarife ermöglicht; auch hier sollten Sie aber vor dem Abschluss vergleichen.
KEINE „KOHLE"?
Ist der finanzielle Rahmen eng gesteckt, sind die Kosten für eine Zusatzversicherung jeclOch meist untragbar. Liegt Ihr monatliches Bruttoein-kommen — hierzu zählen anteilig übrigens auch u. a. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Einmalzahlungen—aber nicht über 1316 Euro, tritt die Härtefallregelung in Kraft, bei der eine volle Kos-tenübernahme des Basis-Zahnersatzes erfolgt. Mit ei-nem im Haushalt lebenden Angehörigen (Ehegatte, gleichgeschlechtliche Le-benspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, familienversicherte Kinder) erhöht sich diese Grenze auf 1809,50 Euro, für jeden wei-teren um je 329 Euro.
ANSPRUCH? ANTRAG!
Auch wer BAföG, Sozialhilfe, Hartz IV, Kriegsopferfürsor-ge und Grundsicherung im Alter bezieht, hat Anspruch auf den erhöhten Kassen¬zuschuss, der per Formular (beim Zahnarzt oder der GKV) beantragt werden muss.
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