Samstag, 7. März 2020

Verfassungsbeschwerde gegen Terror-Anstifter


Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3, Postfach 1771

76131 Karlsruhe  Fax 0721-9001-382



den 7.März 2020





Verfassungsbeschwerde

wegen Rechtsbeugung, Rechtsverweigerung nach dem GG

und Beihilfe zum Mord gegen das

Verwaltungsgericht München

80339 München, Bayerstr. 30





Als deutscher Staatsbürger lege ich hiermit Verfassungsbeschwerde gegen das obengenannte Verwaltungsgericht in München ein und ersuche Sie auch, bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlruhe die Beweismittel, die Live-Tonaufzeichnungen, anzufordern und einzusehen. Das Verwaltungsgericht München hat in grober Weise gegen das Grundgesetz verstossen und insdirekt wissentlich Beihilfe zum Mord und zum Terror in Deutschgland beigetragen. Die Begründung dessen, dass das Verwaltungsgericht München in diese schweren Straftaten verwickelt ist liegt darin, als das ein Richter des Verwaltungsgerichts München sich hat von der Beschuldigten mit Bargeld und Vorteuilsnahme bestechen und schmieren lassen, um das anhängige Verfahren nach dem Wunsch der Beklagten irgendwie hinzubiegen.

Der Richter am Verwaltungsgericht hatte natürlich zunächst die Absicht, grundsätzlich ein ihm übertragenes Verfahren durchzuführen, hat das dann aber, nachdem er von der Beklagten entsprechend mit Bargeld bestochen und geschmiert worden war, sich dazu entschlossen, die Akten verschwinden zu lassen damit es erst garnicht zu einer Verhandlung kommt, und das hat er so begründet, dass er in der Kammer mit mehreren bürgerlichen Laienrichtern die Verhandlung durchführen muss, die Laienrichter aber unbestechlich seien und nach Recht und Gesetz in ihrem Anteil urteilen könnten. Deshalb hat der Richter beim Verwaltungsgericht entschieden, eine schwere Rechtsverweigerung nach dem Grundgesetz zu begehen, die Akten erst mal verschwinden zu lassen, damit es überhaupt nicht zur Verhandlung kommen kann. Das hat der Richter auch mit der Beklagten abgesprochen, so zu verfahren, und dafür hat der Richter auch das Schmiergeld bzw.Vorteilsannahme kassiert.

Der Mord an einer unschuldigen Bürgerin in Halle ist dann erst danach zustandegekommen, sicherlich ungewollt und nicht beabsichtigt, weshalb sich dieses Verwaltungsgericht auch nach dem Gesetz der Beihilfe zum Mord und der Vertischung in einem Terroranschlag gegen Staat und Gesellschasft schuldig gemacht hat.



Den Tatablauf des Terroranschlagesd in Halle am 9.10.2019 können Sie exakt und minutengenau auf den mitgeschnittenen Tonaufzeichnungen eruieren und ich ersuche Sie, diese Tonaufzeichnungen bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe anzufordern.



Zur Erläuterung erkläre ich hier den Sachverhalt grundsätzlich wie der Ablauf gewesen ist:



Ich, der Antragsteller, wohne hier in München in unmittelbarer Nähe der Beklagten, der ARD-Bayrischer Rundfunk und wir sind eigentlich nur getrennt durch eine S-Bahn-Schienenlinie in die Innenstadt. Ich mache seit Monaten über das Internet, dem Youtube-Livestream, öffentlich Tradings an der Frankfurter Börse für den Dax (Deutschen Aktiendax), und immer werktäglich vormittags bis Mittag. Die Tradings mache ich auch neben Fussball-Sportwetten-Prognosen immer öffentlich in dem öffentlich zugänglichem Youtube-Livestream von Google. Auch am Mittwoch dem 9.Oktober 2019 war ich über den Youtube-Livestream unterwegs und habe zufällig, durch Netz-Überblendung oder sonstwie, aufeinmal den Ton und das Bild aus einer Action-Camera aus Halle auf meinem eigenen Youtube-Livestream, was manchmal auch ganz normal ist, da Youtube den Livestream nicht besonders schützt, weil dort eigentlich von allen Livestreamern immer nur Unwesentliches abläuft. Der entsprechende Livestream hier wurde durch Überblendung oder sonstwie hier aus dem Hause in München, der ARD-Bayrischer Rundfunk, Am Rundfunkplatz 80339 München, abgestrahlt, weil man dort ebenfalls per Livestream mit einer Person in Halle und per Live-Action Camera unterwegs war. Das da ein Terroranschlag gemanaged wurde, habe ich sofort gemerkt, weil aus München aus dem Hause ARD-Bayrischer Rundfunk die Anweisung kam, er möge auf der laufenden Strasse vor einem Wahlplakat der Partei AfD stoppen, und wie wörtlich "Django im wilden Westen" vor den möglicherweise dort laufenden Passanten in die Stadt Halle schiessen. Auf der mitangeschlossenen Action-Camera, die mitübertragen wurde, war dann zu sehen, dass der Fahrer das wohl nicht richtig verstanden hatte, hält zwar vor einem AfD-Wahlplakat an, steigt aus dem Auto, und stellt sich vor das Auto und schiesst in die Luft. Ab dem Moment habe ich hier sofort die Computer-Aufzeichnung gestartet und ab dann alles mit aufgenommen. Dann ist der Fahrer in die Stadt gefahren und hat dort auf andere Anweisungen gewartet. Anhand der Bilder zu beurteilen, sah es so aus, dass der Fahrer wohl durch die Fussgängerzone in Halle gelaufen ist und dann wohl von einer Person angesprochen wurde, die ihn persönlich gekannt haben muss. Das können Sie auch aus der Aufzeichnung ersehen, der Fahrer erklärt dort, dass er die Frau kennt sie ihn angesprochen hätte und was er jetzt machen soll. Daraufhin ist die Anweisung etwas missverständlich aus München gekommen, mach sie beiseite oder so und der Fahrer hat geschossen, ohne zu wissen, dass er offensichtlich die Frau getötet hatte.



Dann kam der Fahrer zu Fuss an einer Synagoge an und erklärte in die ActionCamera und nach München, die Türe sei zu. Daraufhin kam aus München die Antwort, er solle mehrfach in die Türe schiessen und rufen, „wir Neonazis sind schon da, wir kriegen Euch alle“. Dann, wie Sie auf der Aufzeichnung esrehen, ging erst mal das Bild weg, war aber kurz danach wieder da. Offensichtlich muss der, der die Sache aus München gesteuert und gemanaged hat, Kontakte in die Polizeizentrale nach Halle gehabt haben, denn es wurde erklärt, dass jetzt auf einmal die Polizei unterwegs sei und er solle abhauen. Der Fahrer faselte noch, dass er für seinen Lohn von 100.000.—Euro nur die Show gemacht hatte und nicht erschossen werden wollte. Daraufhin ist aus München die Anweisung gekommen, er solle in ein Nachbardorf von Halle abhauen und dort verschwinden, was er dann auch getan hat, aber dort wartete bereits die Polizei auf ihn. Sie werden es auf der Aufzeichnung erkennen, der Fahrer erklärte, er will nicht sterben und habe das nur für das Honorar getan und werde sich jetzt widerstandslos stellen. Dass es bei dieser Show einen Toten gegeben hat, wusste er deutlich erkennbar nicht.

Nachdem dann abends durch die Nachrichten kam, dass es da einen Terroranschlag in Halle gegeben hat, habe ich mich am nächsten Tag gleich aufgemacht, und die Tonaufzeichnung, gespeichert auf einer CD-Card, hier bei der  bei mir direkt in der Nähe wohnenden Staatsanwaltschaft München in der Nyphenburger Strasse abgegeben.



Es dürfte so sein, dass die Beklagte ARD-Bayrischer Rundfunk diese Show aus politischen Gründen veranstaltet hat, denn in Thüringen fanden Ende des Monats Oktober 2019 Landtagswahlen statt und die Prognosen lauteten schon vorher, dass die etwas ungeliebte Partei AfD in Thüringen die meisten Wählerstimmen und die Regierung stellen könnte. Das schliesse ich daraus, dass ja der Fahrer unbedingt vor einem Wahlplakat der AfD anhalten und in die Stadt schiessen sollte. Dass es bei solch einem Theater und Inszenierung zu einer Toten kommen könnte, das haben die Beteiligten sicherlich nicht gewollt und war unvorhersehbar, aber sie haben es m.E. billigend in Kauf genommen.



Nach dem Drama hat die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe wohl die Ermittlungen übernommen, und den Täter von Halle nach Karlsruhe mehrfach hin und hertransportiert und ihn mit den Aufzeichnungen konfrontiert. Ich ersuche Sie deshalb, sich diese Aufzeichnungen anzusehen und auch den Täter



Beweis: Attentäter Stefan Bellut, z.Zt. JVA-Halle



anzuhören.

Es besteht auch die Vermutung, die Auftraggeberin ARD-Bayrischer Rundfunk hat diesen Täter deshalb für ein versprochenes Honorar von 100.000.—Euro angeheuert, weil der Täter möglicherweise überhaupt kein Neonazi ist, sondern es nur vorgeben sollte, und diese beabsichtigte Show zur Wahlbeeinflussung in Thüringen deshalb gemacht hat, weil er der Täter total finanziell am Ende war und ihm finanziell das Wasser bis zum Halse stand.





Nun zur Begründung der indirekten Beteiligung des Verwaltungsgerichts München:



Nachdem ich alle die Aufzeichnungsmittel bei der Justiz eingereicht hatte und auch eine Beschwerde beim Deutschen Rundfunkrat in Hamburg gemacht hatte, steht auf einmal aus heiterem Himmel bei mir der Gerichtsvollzieher vor der Tür, er habe vom Bayrischen Rundfunk einen Beschluss als öffentliches Recht, ich hätte etwa 900.—Euro Fernsehgebühren seit dem Jahre 2015 zu bezahlen. Ich habe mich geweigert und das nur als Racheakt gesehen, denn heute im Jahre 2020 wären nach dem Gesetz Ansprüche aus dem Jahr 2015 längst verjährt, aber es wurde alles damals korrekt bezahlt und es war also nur ein Racheakt, denn ich schulde keinen Pfennig Fernsehgebühren. Da bei Widersprüchen für die Klagen die Verwaltungsgerichte zuständig sind, habe ich am 14.10.2019 unter dem Aktenzeichen M26K 19.5141 geklagt, und auch darauf hingewiesen, dass ich nicht bereit bin, Fernsehgebühren doppelt zu bezahlen und besonders nicht für eine Mafia-ähnliche Organisation, die mit diesem Geld Kriminelle anheuert, und Terroranschläge gegen Staat und Gesellschaft finanziert. Besonders diese in Halle gemanagede Show, die sich auch gegen jüdische Mitbürger richtete, konnte ich nicht hinnehmen, da ich selbst seit 1962 aktives Mitglied der CDU-CSU bin und auch der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit. 



Dem Verwaltungsgericht ist das alles durch die Klage bekannt, aber man hat es vorgezogen, sich von der Beschuldigten ARD-Bayrischer Rundfunk schmieren und mit Bargeld bestechen zu lassen und damit alles zu verhindern, dass es hier überhaupt zur Verhandlung kommen kann.

Ich sage es hier ganz deutlich, eine Schande, ja eine Schande für den Rechtsstaat ist das, das solche bedenklichen Elemente wie hier beim Verwaltungsgericht München als Richter tätig sein können. Natürlich habe ich das alles inzwischen durch Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen belegt, aber bei diesem Verwaltungsgericht ist man offensichtlich so bedenklich und korrupt, dass man alles einfach erst mal verschwinden lässt.



Deshalb ist Verfassungsbeschwerde geboten, weil es einfach nicht sein kann, dass bei einem deutschen Verwaltungsgericht die gleichen Methoden angewandt werden, wie es bei den Nazis oder der DDR gewesen ist. Ich weise noch darauf hin, dass ich diese BVG-Beschwerde im Internet veröffentlichen werde.

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