Freitag, 18. Mai 2018

AfD - Die unsinnige Verfassungsklage der AfD Author Dr. D. Selzer-McKenzie Youtube: https://youtu.be/7B_RcBv89jo Die AfD hat dieser Tage beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht, gegen die Flüchtlingspolitik aus dem Jahre 2015 der Bundesregierung unter Angela Merkel. Es muss mal klar sein, dass diese völlig unsinnige Klage nur aus populistischen Gründen gemacht worden ist, um den eigenen wählen Sand in die Augen zu streuen und um wieder mal in die Schlagzeilen zu kommen. Eine solche Klage ist nämlich völlig unsinnig und im Übrigen auch unzulässig. Die AfD beruft sich in ihrer Klage darauf, dass die Bundesregierung die Entscheidung über die Grenzöffnung ohne den Deutschen Bundestag im Alleingang gemacht hätte. Aber das ist ja gerade der Knackpunkt, es ist eben eine Regierungsentscheidung und keine Gesetzesentscheidung, und im Übrigen ist das Thema damals in den Jahren 2015 2016 sehr oft im Deutschen Bundestag behandelt worden.Die AfD nennt ihre Klage Organklage, obwohl sie offensichtlich überhaupt nicht weiß, was eine Organklage ist. Hinzu kommt, dass hier Verwirkung eingetreten ist, was etwa mit einer Verjährung gleichzusetzen ist, weil die Geschehnisse im Jahre 2015 in einer alten Regierung geschehen sind. Eine solche Klage hätten die oder eine der damaligen im Parlament sitzenden demokratischen Parteien einreichen müssen, also entweder die CDU, die CSU, die SPD, die Grünen oder die Linken. Natürlich konnte die AfD eine solche Klage damals nicht einreichen, da sie ja gar nicht im Bundestag gesessen haben. Aber die Partei ist bereits seit 2013 gegründet und zugelassen und hätte dann schon klagen müssen. Ich bin aber sicher, dass bei der Vorprüfung beim Bundesverfassungsgericht durch den Berichterstatter diese völlig unsinnige Klage als unzulässig bezeichnet und nicht angenommen wird. Das Verfassungsgericht ist nämlich für politische Entscheidungen einer Regierung überhaupt nicht zuständig. Und sollte das Verfassungsgericht diese Klage tatsächlich annehmen und verhandeln, dann könnte das zu einem sehr großem Bumerang werden, nämlich die Merkel Regierung hat damals bei der Grenzöffnung völlig korrekt und im Sinne des Grundgesetzes gehandelt, den Asylparagraf im Grundgesetz beachtet, und wenn das Verfassungsgericht über die Klage tatsächlich entscheidet, dann kann das nur so sein, dass der Merkel Regierung bescheinigt wird, korrekt und nach dem Grundgesetz gehandelt zu haben. Und damit hätte die AfD ein Eigentor geschossen, weil dann nämlich sich auf der Welt noch weitere 3 Millionen Flüchtlinge aufmachen würden, nach Deutschland kommen, und die müssen dann, egal welche politische Entscheidung die Regierung treffen würde, ins Land gelassen werden. Das Verfassungsgericht kann nämlich nur entscheiden, dass die Bundesregierung damals menschlich und streng nach Gesetz bzw. dem Grundgesetz dem Asylparagrafen gehandelt hat. Und Gnade uns Gott, wenn sich dann ein solches Urteil in der Welt herumsprechen würde, dann stehen auf einmal ein ganzes Millionen Heer von neuen Flüchtlingen vor unserer Haustür. Es gibt aber meines Erachtens überhaupt keine Entscheidungsmöglichkeit des Verfassungsgerichtes, weil es einfach eine politische Entscheidung von einer frei gewählten deutschen Bundesregierung ist, und in die Entscheidungsfreiheit vom politischen Tagesgeschäft kann das Verfassungsgericht, soweit diese Entscheidung nicht verfassungswidrig ist, überhaupt nicht urteilen oder eingreifen. Diese völlig unsinnigen Klage der AfD ist rein populistisch, um Wirbel zu machen und auch von politischen Stümperern, wie AfD nun mal ist, zu sehen und wird auf keinen Fall Erfolg haben, weil die Klage eben nach dem Gesetz unzulässig ist und überhaupt nicht angenommen werden kann. Aber sie können sicher sein dass diese Niederlage sich diese rechtspopulistische Partei nicht eingestehen wird und es in Kürze Ruhe um dieses Thema geht, denn ich bin sicher, dass das Verfassungsgericht der Klagepartei bereits mitgeteilt hat, dass diese Klage nicht angenommen werden kann, unzulässig ist, weil das Verfassungsgericht überhaupt nicht zuständig ist. Ich empfinde es als ein trauriges Kapitel, wie hier die AfD mit völlig unsinnigen und widersinnigen Klagen versucht, Wahlkampf zu machen und völlig unnötig überlastete Gerichte beschäftigt.


AfD - Die unsinnige Verfassungsklage der AfD

Author Dr. D. Selzer-McKenzie




Die AfD hat dieser Tage beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht, gegen die Flüchtlingspolitik aus dem Jahre 2015 der Bundesregierung unter Angela Merkel. Es muss mal klar sein, dass diese völlig unsinnige Klage nur aus populistischen Gründen gemacht worden ist, um den eigenen wählen Sand in die Augen zu streuen und um wieder mal in die Schlagzeilen zu kommen. Eine solche Klage ist nämlich völlig unsinnig und im Übrigen auch unzulässig. Die AfD beruft sich in ihrer Klage darauf, dass die Bundesregierung die Entscheidung über die Grenzöffnung ohne den Deutschen Bundestag im Alleingang gemacht hätte. Aber das ist ja gerade der Knackpunkt, es ist eben eine Regierungsentscheidung und keine Gesetzesentscheidung, und im Übrigen ist das Thema damals in den Jahren 2015 2016 sehr oft im Deutschen Bundestag behandelt worden.Die AfD nennt ihre Klage Organklage, obwohl sie offensichtlich überhaupt nicht weiß, was eine Organklage ist. Hinzu kommt, dass hier Verwirkung eingetreten ist, was etwa mit einer Verjährung gleichzusetzen ist, weil die Geschehnisse im Jahre 2015 in einer alten Regierung geschehen sind. Eine solche Klage hätten die oder eine der damaligen im Parlament sitzenden demokratischen Parteien einreichen müssen, also entweder die CDU, die CSU, die SPD, die Grünen oder die Linken. Natürlich konnte die AfD eine solche Klage damals nicht einreichen, da sie ja gar nicht im Bundestag gesessen haben. Aber die Partei ist bereits seit 2013 gegründet und zugelassen und hätte dann schon klagen müssen.



Ich bin aber sicher, dass bei der Vorprüfung beim Bundesverfassungsgericht durch den Berichterstatter diese völlig unsinnige Klage als unzulässig bezeichnet und nicht angenommen wird. Das Verfassungsgericht ist nämlich für politische Entscheidungen einer Regierung überhaupt nicht zuständig. Und sollte das Verfassungsgericht diese Klage tatsächlich annehmen und verhandeln, dann könnte das zu einem sehr großem Bumerang werden, nämlich die Merkel Regierung hat damals bei der Grenzöffnung völlig korrekt und im Sinne des Grundgesetzes gehandelt, den Asylparagraf im Grundgesetz beachtet, und wenn das Verfassungsgericht über die Klage tatsächlich entscheidet, dann kann das nur so sein, dass der Merkel Regierung bescheinigt wird, korrekt und nach dem Grundgesetz gehandelt zu haben. Und damit hätte die AfD ein Eigentor geschossen, weil dann nämlich sich auf der Welt noch weitere 3 Millionen Flüchtlinge aufmachen würden, nach Deutschland kommen, und die müssen dann, egal welche politische Entscheidung die Regierung treffen würde, ins Land gelassen werden. Das Verfassungsgericht kann nämlich nur entscheiden, dass die Bundesregierung damals menschlich und streng nach Gesetz bzw. dem Grundgesetz dem Asylparagrafen gehandelt hat. Und Gnade uns Gott, wenn sich dann ein solches Urteil in der Welt herumsprechen würde, dann stehen auf einmal ein ganzes Millionen Heer von neuen Flüchtlingen vor unserer Haustür.



Es gibt aber meines Erachtens überhaupt keine Entscheidungsmöglichkeit des Verfassungsgerichtes, weil es einfach eine politische Entscheidung von einer frei gewählten deutschen Bundesregierung ist, und in die Entscheidungsfreiheit vom politischen Tagesgeschäft kann das Verfassungsgericht, soweit diese Entscheidung nicht verfassungswidrig ist, überhaupt nicht urteilen oder eingreifen.



Diese völlig unsinnigen Klage der AfD ist rein populistisch, um Wirbel zu machen und auch von politischen Stümperern, wie AfD nun mal ist, zu sehen und wird auf keinen Fall Erfolg haben, weil die Klage eben nach dem Gesetz unzulässig ist und überhaupt nicht angenommen werden kann. Aber sie können sicher sein dass diese Niederlage sich diese rechtspopulistische Partei nicht eingestehen wird und es in Kürze Ruhe um dieses Thema geht, denn ich bin sicher, dass das Verfassungsgericht der Klagepartei bereits mitgeteilt hat, dass diese Klage nicht angenommen werden kann, unzulässig ist, weil das Verfassungsgericht überhaupt nicht zuständig ist.



Ich empfinde es als ein trauriges Kapitel, wie hier die AfD mit völlig unsinnigen und widersinnigen Klagen versucht, Wahlkampf zu machen und völlig unnötig überlastete Gerichte beschäftigt.

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