Donnerstag, 13. März 2014

Urteil im Fall Hoeness – zu mild – Kommentar Selzer-McKenzie SelMcKenzie


Urteil im Fall Hoeness – zu mild – Kommentar Selzer-McKenzie SelMcKenzie


 
 
 


Nachdem Herr Hoeness heute aufgrund seiner Steuerhinterziehung von fast 30 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, haben seine Anwälte gleich eine Revision angekündet., Das kann ein Schuss nach hinten werden, denn Hoeness ist mit diesen dreieinhalb Jahren Haft sehr gut bedient. Es ist sogar möglich, dass der BGH von sich aus das Verfahren prüft, zurückgibt, weil eine höhere Strafe von Nöten ist. Eine Revision von seitens Hoeness ist sowieso zwecklos, er sollte sich die Anwaltskosten sparen. Anwälte raten ja immer zu soetwas, weils Geld dafür gibt. Eine Revision dürfte vom BGH überhaupt nicht angenommen werden, weil die Gründe fehlen. Eine Revision ist an strenge Richtlinien gebunden und kann nur angenommen werden, wenn Verfahrensfehler im Hauptverfahren gemacht worden sind oder benannte Zeugen nicht gehört worden sind. Das ist hier aber nicht der Fall, Hoeness hat ja eingeräumt, die Tat in dieser Höhe begangen zu haben. Eine Revision kann sich keinenfalls darauf berufen, ob diese Selbstanzeige nun wirksam oder unwirksam ist, weil nämlich das eine richterliche Ermessensfrage ist. Hoeness wird also mit seinem Revisionsversuch scheitern und täte gut daran, dieses relativ milde Urteil im Hinblick auf seine schwere Straftat zu akzeptieren. Wenn die Sache angenommen werden sollte und an ein anderes Gericht verwiesen werden würde, dann kann es leicht passieren, dass dann eine wesentlich höhere Haftstrafe ausgesprochen wird. Für den Rahmen eines Steuerbetruges in dieser 30-Millionenhöhe stehen in der Regel Haftstrafen von mindestens 5 Jahren, maximal sogar bis zu 10 Jahren zu Buche, und das könnte dem Hoeness auch noch passieren. Das Urteil, dreieinhalb Jahre Haft, halte ich für relativ mild, es hätte wesentlich höher ausfallen müssen. Aber der Bonus, den Hoeness in München hat, hat ihm dieses relativ milde Urteil beschert. Wenn es zu einen erneuten Verfahren kommt, dann ist dieser Hoeness-Bonus garantiert verflogen und Hoeness bekommt das, was er verdient hat, nämlich fünf bis sieben Jahre Haft. Es ist absurd, hier von den angeblichen vielen Wohltaten zu reden, was hat denn der getan? Die Frage ist doch, wo diese 200-Millionen Euro, die nicht versteuert worden sind, hergekommen sind. Garantiert aus nicht sauberen Quellen, die eigentlich ebenfalls noch strafzuverfolgen wären.

 

Deshalb: Hoeness wäre gut geraten, das Urteil zu akzeptieren, weil er sehr vorteilhaft  weggekommen ist. Eine Revision könnte ein Bummerang werden und dann darf der – so wie er es eigentlich müsste – fünf Jahre sitzen.

Selzer-McKenzie

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