EFSF European Financial Stability Facility Trading SelMcKenzie Selzer-McKenzie
Author D.Selzer-McKenzie
Die EFSF soll den Bestand der Euro-Währungsunion sichern und verschuldeten Euroländern im Krisenfall finanziell helfen. Ende September stimmt der Bundestag über die Reform des Stabilitätsfonds ab. Er soll mit mehr Geld und weitreichenderen Befugnissen ausgestattet werden.
Die „European Financial Stability Facili¬ty" (EFSF) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Luxemburg und das Herzstück des umgangssprachlich als Euro-Rettungs-schirm bezeichneten Euro-Stabilitäts-fonds. Gegründet wurde dieser Stabilitäts-fonds von den Euroländern als Reaktion auf die Schuldenkrise in Ländern wie Griechenland, Irland und Portugal. Die EFSF soll die Euro-Währungsunion si-chern, indem sie Mitgliedsstaaten der Eu-rozone im Krisenfall finanziell unter die Arme greift.
Den ersten Rahmenvertrag zur EFSF ha-ben die Euro-Länder am 7. Juni 2010 un-terzeichnet. Ende September dieses Jahres soll ein Reformpaket verabschiedet wer-den, das derzeit von den Staatssekretären aller 17 Finanzministerien der Eurozone diskutiert wird. Den bisherigen Plänen zu-folge soll der Rettungsfonds mehr Geld und mehr Kompetenzen erhalten. Er kann dann beispielsweise Anleihen von Eurolän¬dern aufkaufen, die gefährdet sind, vor¬sorglich Kredite vergeben und Geld zur Stabilisierung von Banken bereitstellen.
Da die EFSF nur provisorisch ist, soll sie Mitte 2013 von einem dauerhaften Ret-tungsschirm, dem Europäischen Finanz-stabilisierungsmechanismus (ESM), abge-löst werden.
EUROLÄNDER ALS BÜRGEN
Ziel der EFSF ist es, den Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebiets in Zusammen-arbeit mit dem Internationalen Wäh-rungsfonds (IWF) finanzielle Unterstüt-zung zu gewähren, um sie im Bedarfsfall vor einem Staatsbankrott zu schützen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass der Zusammenbruch eines Landes der Eurozone sich auf die gesamte Wäh-rungsunion negativ auswirkt. Die Verein-barungen zum Euro-Stabilitätsfonds se-hen vor, dass die EFSF Darlehen an klam-me Euro-Staaten vergibt, sei es in Form der Emission oder der Übernahme von Anleihen, Schuldscheinen, Liquiditäts-wechseln sowie anderen Schuldverschrei-bungen. Abgesichert werden diese Kredite durch unwiderrufliche und unbedingte Bürgschaften der Länder des Euro-Wäh-rungsgebiets. Diese Bürgschaften sollen die rechtzeitige Zahlung von Zinsen und Tilgung der von der EFSF ausgegebenen Finanzierungsinstrumente garantieren.
Mitgliedstaaten des Euro-Währungsge
biets, die mögliche Darlehensnehmer sind,
dürfen über die EFSF bis zum 30. Juni 2013 Vereinbarungen über eine Darle¬hensfazilität beantragen und abschließen. Danach soll die Einrichtung eines dauer¬haften Europäischen Finanzstabilisie-rungsmechanismus (ESM) die EFSF erset-zen. Was zunächst als Provisorium zur schnellen Hilfe für Griechenland gedacht war, soll demnach die Euro-Währungs-union dauerhaft vor den Auswirkungen einer Schuldenkrise in einem oder mehre¬ren Mitgliedsländern bewahren.
ERFOLGREICHE ANLEIHE-EMISSIONEN Sein erfolgreiches Debüt erlebte der Euro-Stabilitätsfonds Ende Januar 2011: Die Nachfrage nach der ersten emittierten An-leihe in Höhe von 5 Milliarden Euro hat das Angebot fast neunfach überstiegen —bei einem Zinssatz von 2,89 Prozent. Die Einnahmen nutzte die EFSF für einen Kre-dit an Irland in Höhe von 3,3 Milliarden Euro. Im Juli gab die EFSF eine weitere Anleihe heraus, um einen Kredit an Por-tugal zu finanzieren. Auch diese Anleihe war deutlich überzeichnet mit einer Nach-frage, die das Angebot von 3 Milliarden Euro um mehr als das Doppelte überstieg.
Im neuen Rahmenvertrag der EFSF wer¬den die Staaten der Euro-Währungszone nach aktuellen Plänen der Staats- und Re-gierungschefs Garantien in einer Gesamt-höhe von 780 Milliarden Euro bereitstel¬len. Die zu garantierenden Summen der einzelnen Länder sollen sich an deren je-weiligen Anteilen am Kapital der Euro-päischen Zentralbank (EZB) bemessen. Auf Deutschland entfallen demnach 211 Milliarden Euro. Da Griechenland, Por¬tugal und Irland wegen ihrer angeschla¬genen Staatshaushalte keine Garantien ge¬ben können, stehen letztlich 726 Milliar¬den Euro als Garantiesumme bereit. Tat¬sächlich verleihen kann die EFSF jedoch weitaus weniger als diese Summe. Der Grund: Einen bestimmten Anteil muss die EFSF als Sicherheit zurückstellen, um das Triple-A-Rating nicht zu verlieren.
STAATSANLEIHEN DIREKT KAUFEN
Neben der Emission von Anleihen soll die neue Finanzierungsstrategie dem Ret-tungsfonds erlauben, Staatsanleihen not-leidender Länder auf dem Finanzmarkt oder direkt von den Staaten selbst zu kau¬fen. Wegen der hohen Beteiligung Deutschlands fordern einige deutsche Po-litiker derzeit, dass der Deutsche Bundes¬tag über jede einzelne Maßnahme des re-formierten Rettungsfonds kurzfristig mit
entscheiden solle. Das würde die Flexibi-lität der EFSF jedoch erheblich einschrän-ken, kritisieren Experten.
RETTUNG NICHT VORGESEHEN
Die Euro-Währungsunion wurde 1992 im Vertrag von Maastricht verankert. Aller-dings waren zu diesem Zeitpunkt finan-zielle Hilfen für Mitgliedstaaten, denen ein Staatsbankrott drohte, noch nicht im Gespräch. Ganz im Gegenteil: Mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflich-teten sich die Mitgliedsstaaten, bestimmte Verschuldungsgrenzen einzuhalten. Eine Nichtbeistandsklausel schloss darüber hinaus auch die Haftung der Gemein¬schaft oder einzelner Mitgliedsstaaten für die Schulden anderer Mitgliedsstaaten aus. Damit sollte erreicht werden, dass Mitgliedsstaaten Haushaltsdisziplin übten und nicht etwa hofften, im Notfall von anderen Euroländern umerstützt zu wer-den. Gegen diesen Stabilitäts- und Wäh-rungspakt haben die Euroländer, darunter auch Deutschland, jedoch in den Folge-jahren mehrmals verstoßen. Mit der Fi-nanzkrise und der Überschuldung einiger Euroländer geriet der Stabilitäts- und Wachstumspakt zunehmend ins Wanken und machte schließlich den provisori¬schen Euro-Rettungsschirm EFSF not¬wendig.
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