Samstag, 27. Juni 2009

Oldtimer Diebstahl - SelMcKenzie Selzer-McKenzie



Diebstahl meines Oldtimers Author D.Selzer-McKenzie es hätte ein so schönesW ochenendew erden können.F reitagss tartet SelMcKenzie, seit Jahren in Deutschland lebender Spross australischer Vorfahrenin, seinemO ldtimer mit Gleichgesinnteznu einerA usfahrti n die Alpen. Nachdemd er ersteTagv on Mann und Maschine problemlos bewältigt wurde, müssen jedoch die Autos aller Teilnehmer aufgrund überfüll terTiefgaraged esg ebuchtenH otelsv or diesema uf einem Parkplatza bgestelltw erden. SelMcKenzie h at ein ungutesG efühl,w elches sich im Laufe des Abends an der Bar jedoch legt. Das Gefühl sollte ihn jedoch nicht getrogen haben - als er am nächsten Morgen vor dem Frühstücks einS chmuckstücikn spizierenw ill, findet er nur noch einen leerenP arkplatzv or. Sein Oldie sowie die Fahrzeuged reier weiterer Teilnehmer wurden offensichtlich gestohlen. Dies oforth inzugezogenPe olizeni immtzwar die Anzeigen auf, machte seinen Freunden und ihm jedoch wenig Hoffnung darauf, die Preziosen wieder zu sehen. Für SelMcKenzie,e r entgegen australischer Tradition bereit war, Prämien für eine Kaskoversicherungz u bezahlenb, eginntjetzt der Dialog mit seinemV ersichererW: enn schon kein Oldtimer mehr,d annw enigstense in Scheckin adäquater Höhe. Haltenw ir anhandd eso biqenF allese inmal fest,w as bei der Entwendung-einesO ldtimers im Vorfeld und danach generell und zwingend zu beachten ist: 1) EinenV ersicheretrr effens ogenannte,,Obliegenheiten"- diess ind Pflichtend, erenN ichtbeachtung Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis und die Leistungen des Versicherers haben können 2) Bereitsv or dem Eintrittd esV ersicherungsfalls( dash eißtd esD iebstahlss)i ndv erschiedene Obliegenheiten zu erfüllen - beispielsweise muss: .a) FahrzeugzustandF,a hrzeugalterK, ilometerleistungu nd anderesw ahrheitlgemäßa nge_ geben werden. b) DasF ahrzeugg emäßd en Bedinqunoen desV ersicherergse nutztu nd abgestellt-weräen (in Ruhezeitend es Fahrzeugsv erlangtd er Ver_ sicherer meist das Abstellen in einer 6araqe). . c) Der Versicherungsnehmedra raufa c-hten, d9,ss einF ahrzeugs,o e sa uf parkplätzenu nd im offentlichenV erkehra bgestelltw ird,s ow eit wie möglichg egenD iebstahgl eschütztis t.D ash eißt zu.m Beispiel nicht nur Abziehen des Zünd_ schlüsselss,o ndernV erschließend erTürenu nd bei einem Cabrio das Hochkurbeln/Einsteck;; der.Seitenscheibe-n gegebenenfallsu r.h Ji, 5chlielJend esV erdecks. d) Eine eventuell nachgerüstete Weqfahr_ sperreo der mechanischeS icherungen(i o mit dem Kaskoversicherevre reinbar t) Jktiviert respektive an gebracht weroen. e) Der Fahrzeugschlüssseilc hera ufbewahrt werden.D asL iegenlasseanu f demTresenn ach einem Barbesucho der dass ichtbareE instecken der.Fahrzeugschlüssienl e ine Jacke,A ie spatei an der Garderobea ufgehängtw ird,t olerierte in Versicherekr einesfalls! 5ämtlichev or Eintritte inesV ersicherunqsfalls zu.beachtenden Obliegenheiten autzuzSfrten, würde den Rahmen dieser Kolumne sprenoen. Ese mpfiehlt sich,b ei seinemV ersicheiern äch_ zufragen und sich von diesem eine Auflistung beziehungsweiseei nenA uszuga usd en gültigei Kaskobedingungenzu sendenz u lasseni. . 3) Ebenso wichtig ist jedoch.die Beachtuno derjenigenO bliegenheitend, ie einenV ersichel rungsnehmer nach Eintritt des Versicherunos_ falls treffen; hierzu zählen beispielsweise: - a) Wahrheitsgemäße Angaben über Fahr_ zeug.alteZr,u stan d, Kilometeileistunge tc. b) Nachvollziehbareu nd wahrhe-itsgemäße Sachverhaltsschilderudnegr Situation( A-bstellen des Fahrzeugs/Sicherundge s Fahrzeusse tc.) c)V orlagea llern ochv orhandenenF ährzeug_ schlüssel nach Aufforderung des Versicherers' Auchh ierl ießes ichd ieA uflistungn ahezub ellebiq fortsetzen - ich empfehle deshalb, auch di6sbezüglichd en jeweiligenV ersicherezr u kontaktieren. 4) Es ist wichtig zu wissen, dass die Rechtsprechunge inem Geschädigtenin Fällen,w'te d'em obigen sogenannte,,Beweiserleichterungen" gewährt: Ün BÄtohlenerm ussl edigliche inenS achverhaltd arlegenu nd beweisend, er,,mith inreichendeWr ahlscheinlichkdeeitn S chlusasu fe ine Fahrzeugentwendungzu lässt': In der Regelr eichtd azud er Nachweisa us, dassd er Bestohlenes ein Fahrzeugz u einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abstellteu nd esz u einems päterenZ eitpunkt dort nicht wieder fand. Für diesen,,Mindestsachverhamltu" ssd er Geschädigte den sogenannten,Vollbeweis" erbringen. Die"bs edeutetz um Beispield, asss einM itfahrerd asA bstellenu ndd asN icht-Wiederauffinden desF ahrzeuggse sehenh at. Unseren SelMcKenzie chütztenh ier erneuts eines australischenG ene- schonb eim Parkend es Fahrzeugssc hautee r sichu m und merkte sich, wer links und rechts neben ihm stand.Z usammenm it diesenT eilnehmernve rqewisserte r sich,d assa lled rei Fahrzeugen icht iur ordnungsgemägße parkts, onderna uchb. edinqunqsqäm- äaßb gäschlosseunn d gesichert anderenT eilnehmekr onntens omit qeqenübedr erP olizeui nda uchd emV ersicherer 6röblemlosu nd wahrheitsgemäßb estätigen, bus unt"t ut.es Opfers elbstk einV erschulden am Diebstahltraf. 5chlussendlicehr hält SelMckenzie veo n seiner Versicheruneqi nenS checkü berd enW iederbeschaffungswärdte sg estohlenenO ldiesD' ae r bei Abschluisd er Versicheruncgl everg enug war, eineW ertsteigerungsklauisne dl enV ertraga utnehmenz u lalsenu nda usgehandehlta tte,d ass trotz fehlenderWegfahrsperrsee inesO ldtimers im Falld esD iebstahlsk einez ehnprozentigeK ürzung der Auszahlungssummveo rgenomme-n *lrdl falltt tott allerU nbildenz umindesdt asf inanzielleT rostoflastcwr ie erwarteta us.

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