Freitag, 16. September 2011

Staatsanwaltschaft Frankfurt Zeil 42 Tel. 0049-69-136-7096 GER 60313 Frankfurt,Germany Sep.17,2011 S T R A F A N Z E I G E Gegen 1.) Herrn Jake Arzt Wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verleumndung, Urkundenfälschung (Internetkriminalität) 2.) Die Verantwortlichen Trader-2011 der Commerzbank Frankfurt, Kaiserstr. 15, 60261 Frankfurt Wegen Beihilfe Die Wohnanschrift des Beschuldigten Jake Arzt kann erst nächste Woche ausfindig gemacht werden und wird nachgereicht. Es wird jetzt bvereits beantragt, bei dem Beschuldigten Jake Arzt die Police nach dem Polizeiaufgabengesetz zu beauftragen, bei dem Beschuldigten die Computeranlage zu beschlagnahmen und als Tatwerkzeug einzuziehen. Der Beschuldigte betreibt seine Straftaten weiterhin fortdauernd. Hinsichtlich der Beihilfe der Verantwortlichen der Commerzbank füge ich als Anlage in Fotokopie ein richtungsweisendes Urteil des Strafsenats des Bundesgerichtshofes bei, aus dem hervorgeht, dass die Beschuldigten zu 2 Mitverantwortung tragen, weil sie wissentlich auf Ihre Plattform die Straftaten des Beschuldigten zu 1 geduldet haben. Zur Begründung im Ausführlichen:


Staatsanwaltschaft Frankfurt
Zeil 42 Tel. 0049-69-136-7096
GER 60313 Frankfurt,Germany        Sep.17,2011


S T R A F A N Z E I G E
Gegen
1.)  Herrn Jake Arzt
Wegen  Volksverhetzung, Beleidigung und Verleumndung, Urkundenfälschung (Internetkriminalität)

2.)  Die Verantwortlichen Trader-2011 der
Commerzbank Frankfurt, Kaiserstr. 15, 60261 Frankfurt

Wegen Beihilfe

Die Wohnanschrift des Beschuldigten Jake Arzt kann erst nächste Woche ausfindig gemacht werden und wird nachgereicht.
Es wird jetzt bvereits beantragt, bei dem Beschuldigten Jake Arzt die Police nach dem Polizeiaufgabengesetz  zu beauftragen, bei dem Beschuldigten die Computeranlage zu beschlagnahmen und als Tatwerkzeug einzuziehen. Der Beschuldigte betreibt seine Straftaten weiterhin fortdauernd.

Hinsichtlich der Beihilfe  der Verantwortlichen der Commerzbank füge ich als Anlage in Fotokopie ein richtungsweisendes Urteil des Strafsenats des Bundesgerichtshofes bei, aus dem hervorgeht, dass die Beschuldigten zu 2 Mitverantwortung tragen, weil sie wissentlich auf Ihre Plattform die Straftaten des Beschuldigten zu 1 geduldet haben.


Zur Begründung im Ausführlichen:

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