AfD - Die
unsinnige Verfassungsklage der AfD
Author Dr.
D. Selzer-McKenzie
Die AfD hat
dieser Tage beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht, gegen die
Flüchtlingspolitik aus dem Jahre 2015 der Bundesregierung unter Angela Merkel.
Es muss mal klar sein, dass diese völlig unsinnige Klage nur aus populistischen
Gründen gemacht worden ist, um den eigenen wählen Sand in die Augen zu streuen
und um wieder mal in die Schlagzeilen zu kommen. Eine solche Klage ist nämlich
völlig unsinnig und im Übrigen auch unzulässig. Die AfD beruft sich in ihrer
Klage darauf, dass die Bundesregierung die Entscheidung über die Grenzöffnung
ohne den Deutschen Bundestag im Alleingang gemacht hätte. Aber das ist ja
gerade der Knackpunkt, es ist eben eine Regierungsentscheidung und keine
Gesetzesentscheidung, und im Übrigen ist das Thema damals in den Jahren 2015
2016 sehr oft im Deutschen Bundestag behandelt worden.Die AfD nennt ihre Klage
Organklage, obwohl sie offensichtlich überhaupt nicht weiß, was eine Organklage
ist. Hinzu kommt, dass hier Verwirkung eingetreten ist, was etwa mit einer Verjährung
gleichzusetzen ist, weil die Geschehnisse im Jahre 2015 in einer alten
Regierung geschehen sind. Eine solche Klage hätten die oder eine der damaligen
im Parlament sitzenden demokratischen Parteien einreichen müssen, also entweder
die CDU, die CSU, die SPD, die Grünen oder die Linken. Natürlich konnte die AfD
eine solche Klage damals nicht einreichen, da sie ja gar nicht im Bundestag
gesessen haben. Aber die Partei ist bereits seit 2013 gegründet und zugelassen
und hätte dann schon klagen müssen.
Ich bin
aber sicher, dass bei der Vorprüfung beim Bundesverfassungsgericht durch den
Berichterstatter diese völlig unsinnige Klage als unzulässig bezeichnet und
nicht angenommen wird. Das Verfassungsgericht ist nämlich für politische
Entscheidungen einer Regierung überhaupt nicht zuständig. Und sollte das
Verfassungsgericht diese Klage tatsächlich annehmen und verhandeln, dann könnte
das zu einem sehr großem Bumerang werden, nämlich die Merkel Regierung hat
damals bei der Grenzöffnung völlig korrekt und im Sinne des Grundgesetzes
gehandelt, den Asylparagraf im Grundgesetz beachtet, und wenn das
Verfassungsgericht über die Klage tatsächlich entscheidet, dann kann das nur so
sein, dass der Merkel Regierung bescheinigt wird, korrekt und nach dem
Grundgesetz gehandelt zu haben. Und damit hätte die AfD ein Eigentor
geschossen, weil dann nämlich sich auf der Welt noch weitere 3 Millionen
Flüchtlinge aufmachen würden, nach Deutschland kommen, und die müssen dann,
egal welche politische Entscheidung die Regierung treffen würde, ins Land
gelassen werden. Das Verfassungsgericht kann nämlich nur entscheiden, dass die
Bundesregierung damals menschlich und streng nach Gesetz bzw. dem Grundgesetz
dem Asylparagrafen gehandelt hat. Und Gnade uns Gott, wenn sich dann ein
solches Urteil in der Welt herumsprechen würde, dann stehen auf einmal ein
ganzes Millionen Heer von neuen Flüchtlingen vor unserer Haustür.
Es gibt
aber meines Erachtens überhaupt keine Entscheidungsmöglichkeit des
Verfassungsgerichtes, weil es einfach eine politische Entscheidung von einer
frei gewählten deutschen Bundesregierung ist, und in die Entscheidungsfreiheit
vom politischen Tagesgeschäft kann das Verfassungsgericht, soweit diese
Entscheidung nicht verfassungswidrig ist, überhaupt nicht urteilen oder eingreifen.
Diese
völlig unsinnigen Klage der AfD ist rein populistisch, um Wirbel zu machen und
auch von politischen Stümperern, wie AfD nun mal ist, zu sehen und wird auf
keinen Fall Erfolg haben, weil die Klage eben nach dem Gesetz unzulässig ist
und überhaupt nicht angenommen werden kann. Aber sie können sicher sein dass
diese Niederlage sich diese rechtspopulistische Partei nicht eingestehen wird
und es in Kürze Ruhe um dieses Thema geht, denn ich bin sicher, dass das
Verfassungsgericht der Klagepartei bereits mitgeteilt hat, dass diese Klage
nicht angenommen werden kann, unzulässig ist, weil das Verfassungsgericht
überhaupt nicht zuständig ist.
Ich
empfinde es als ein trauriges Kapitel, wie hier die AfD mit völlig unsinnigen
und widersinnigen Klagen versucht, Wahlkampf zu machen und völlig unnötig
überlastete Gerichte beschäftigt.
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