Donnerstag, 8. Oktober 2015

Das NSU-Prozess-München Gaudi


Das NSU-Prozess-München Gaudi

Author D.Selzer-McKenzie

Video: https://youtu.be/VBjYu8TyESk

 

Nachstehend füge ich Ihnen einen Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom gestrigen 8.Oktober 2015 bei. Daraus geht hervor, dass an nichtexistente Opfer des Sprengstoffanschlages von Köln anno 2004 sogar Entschädigungen und hohe Anwaltskosten bezahlt worden sind. Und nun rätselt man, wer denn die Täter gewesen sein könnten. Ich sage es Ihnen, die Täter sind genau die, die mit Hilfe des Verfassungsschutzes diesen Anschlag verübt haben. Aber das weiss die Justiz ganz genau, weil es schon mindestens seit 2005 aktenkundig ist und falls dieser SZ-Journalist das nicht erfunden hat, dann lügt dieser Münchner Richter.

Der Sprengstoffanschlag in Köln 2004 war ja mehr oder weniger eine Privatsache und ist offenbar nur zu gross geraten. Ein gewisser Webbi (Name und Anschrift gebe ich hier mal nicht bekannt), der auch das Portal Roulette-Infos geführt hatte, hatte Krach mit einem türkishen Nachbarn. Beide wohnten in Köln Kalk, einem Brennpunktstadtteil von Köln. Webbi arbeitete nebenbei nach dem 612-Mark-Gesetz für den Verfassungsschutz, ob er sein eigenes Süppchen gekocht hat oder im Auftrag handelte, ist nicht klar. Angeheuert war der von dem Ex-Stasi aus Sevethal bei Hamburg (heute Leipzig) , der das Ding in München gemeistert hat, wobei selbst die Polizei staunte, weil so etwas eigentlich nur bei der früheren Stasi vorkam.

Bei dem Webbi in Köln hatte auch der NSUler Böhnhardt gewohnt und ist auch öfters mit Webbis Fahrrad herumgefahren. Dieser Webbi (richtiger Name ist aktenkundig) hatte also mit dem Türken in der Naschbarschaft Probleme und deshalb wurde vor dessen Restaurant (es war eine Kneipe und kein Frisiersalon oder Blumenladen wie immer behauptet wird) eine Bombe gezündet, damit dem Türken aus seinem Lokal die Fenster rausfliegen sollten.

Natürlich ist dieser Webbi ein Altnazi gewesen, aber im Adolf Hitler Forum hatte er immer wieder angekündigt, das in Köln sei eine Privatsache gewesen.

Aufgrund des Drucks von anderer Seite wurde dann dieser Webbi vor wenigen Jahren „abgeschaltet“ und mit einem neuen Namen versehen. Er selbst bekundete immer, an Krebs verstorben zu sein, wohne aber jetzt in Amsterdam und wolle nach Thailand übersiedeln, um dort seinen Lebensabend zu verbringen.

Vielen Übersiedlern in Thailand ist oft das Geld ausgegangen und es dürfte so sein, dass der dann alte Geldquellen angezapft hat und diese Beträge kassiert hat. Dieser Typ ist nämlich auch ein Roulettegambler mit krankhaften Spielangewohnheiten, und da braucht man immer Geld.

Ähnliches Ding ist ja schon einmal passiert, woran auch sein Führungsoffizier beim verfassungsschutz, der Ex-Stasi aus Seevethal bei Hamburg, beteiligt war. Ende der 1990er-Jahre hatte in  Schleswig-Holstein einen Brandanschlagsprozess mit Toten, und einer aus der Truppe stand vor dem Landgericht. Dann tauchten im prozess aufeinmal „amtliche Urkunden“ aus Berlin auf, und das Gericht hätte den Angeklagten freisprechen müssen. Durch einen dummen Zufall kam aber heraus, alles war gefälscht und der Angeklagte verschwand für 15-Jahre hinter Gittern. Aber die Justiz war erst mal darauf hereingefallen.

 

 

 

Süddeutsche Zeitung 8.Oktober 2015:

Richter Götzl und die erfundene Frau

NSU-Prozess: Verteidiger wollen wissen, wie es zu der Phantom-Affäre kommen konnte

 

München — Wie kann so etwas passieren? Wie ist es möglich, dass ein Anwalt mehr als 230 Verhandlungstage eine Frau ver¬tritt, die offenbar gar nicht existiert? Diese Frage hat sich über den NSU-Prozess ge¬legt. Ralph Willms, der Anwalt des Phan¬toms, ist am Mittwoch nicht mehr da. Er hat sein Mandat niedergelegt. Vorwürfe richten sich aber nicht nur gegen ihn und gegen einen Nebenkläger, der die Frau „Meral Keskin" erfunden haben soll. Auch das Gericht muss sich jetzt kritische Nach-fragen gefallen lassen.

Beate Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer verlangt Erklärungen von den Rich-tern, warum sie Keskin überhaupt als Ne-benklägerin zugelassen hatten. Willms hat¬te dies beantragt, weil Keskin eines der Op¬fer des Nagelbombenanschlags in Köln ge¬wesen sei. Bei dem Attentat waren 2004 mehr als 20 Menschen verletzt worden. Keskin, so schrieb der Anwalt, habe sich zum Zeitpunkt der Explosion vor einem Restaurant aufgehalten. Sie sei in ein Kran¬kenhaus gebracht worden. In dem beige¬

 

fügten Attest war jedoch von einem „Bar-bierbesuch" die Rede — und es fehlten die Personalien. Von der Handschrift und vom Wortlaut her ist das Dokument identisch mit dem Attest des Nebenklägers Atilla Ö., der tatsächlich von der Bombe verletzt wor-den war — und der nun im Verdacht steht, das Phantom erfunden zu haben.

Zschäpes Anwalt erinnert die Richter daran, dass der Generalbundesanwalt so-gar angeregt hatte, Keskin zunächst zu ver¬nehmen. Denn aus den bisherigen Ermitt¬lungen hätten sich keine Hinweise erge¬ben, dass sie eines der Opfer gewesen sei. „Soweit ersichtlich", sagt Heer — und es klingt schon beinahe süffisant — sei Frau Keskin dann aber nie von der Polizei ver¬nommen worden. Wie auch, wenn sie nicht existiert. Im April 2013 ließ das Gericht of¬fenbar ohne weitere Nachforschungen Kes-kin als Nebenklägerin zu. Eine Gerichts-sprecherin sagt, für eine genaue Überprü-fung sei ja die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung da. Das Bundesamt für Justiz bestätigte am Mittwoch, dass auf ein

 

angebliches Konto der Frau Keskin 500 Euro als Opferentschädigung gezahlt wu den — dies sei insbesondere wegen der Zi lassung als Nebenklägerin geschehen.

Wolfgang Heer und seine Kollegen Wo] gang Stahl und Anja Sturm verlangten Au kunft, ob den Richtern die UngereimthE ten bei den Dokumenten aufgefallen sir und „warum sie diese Diskrepanz nicht hii terfragten?" Richter Manfred Götzl reagie te gereizt: „Wann ist Ihnen, Herr He( denn diese Diskrepanz aufgefallen?" He( „Es liegt nicht in unseren Aufgaben als VE teidiger, etwas zu überprüfen» Bev Götzl, der zunächst keine weitere Eric] rung zu dem Fall abgibt, zur Tagesor nung übergeht, bricht auch noch der Kc flikt in Zschäpes Verteidiger-Team n aus: Ihr vierter Anwalt, Mathias Grase1,1 klagt, Zschäpe und er hätten von Heers ? trag gar nichts gewusst. Die Verteidiger streiten auf offener Bühne.

Irgendwann sagt Heer, eigentlich das alles an „Würdelosigkeit" kaum ni
zu überbieten.      TANJEV

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