Das NSU-Prozess-München Gaudi
Author D.Selzer-McKenzie
Video: https://youtu.be/VBjYu8TyESk
Nachstehend füge ich Ihnen einen Artikel aus der
Süddeutschen Zeitung vom gestrigen 8.Oktober 2015 bei. Daraus geht hervor, dass
an nichtexistente Opfer des Sprengstoffanschlages von Köln anno 2004 sogar
Entschädigungen und hohe Anwaltskosten bezahlt worden sind. Und nun rätselt
man, wer denn die Täter gewesen sein könnten. Ich sage es Ihnen, die Täter sind
genau die, die mit Hilfe des Verfassungsschutzes diesen Anschlag verübt haben.
Aber das weiss die Justiz ganz genau, weil es schon mindestens seit 2005 aktenkundig
ist und falls dieser SZ-Journalist das nicht erfunden hat, dann lügt dieser
Münchner Richter.
Der Sprengstoffanschlag in Köln 2004 war ja mehr oder
weniger eine Privatsache und ist offenbar nur zu gross geraten. Ein gewisser
Webbi (Name und Anschrift gebe ich hier mal nicht bekannt), der auch das Portal
Roulette-Infos geführt hatte, hatte Krach mit einem türkishen Nachbarn. Beide
wohnten in Köln Kalk, einem Brennpunktstadtteil von Köln. Webbi arbeitete
nebenbei nach dem 612-Mark-Gesetz für den Verfassungsschutz, ob er sein eigenes
Süppchen gekocht hat oder im Auftrag handelte, ist nicht klar. Angeheuert war
der von dem Ex-Stasi aus Sevethal bei Hamburg (heute Leipzig) , der das Ding in
München gemeistert hat, wobei selbst die Polizei staunte, weil so etwas
eigentlich nur bei der früheren Stasi vorkam.
Bei dem Webbi in Köln hatte auch der NSUler Böhnhardt
gewohnt und ist auch öfters mit Webbis Fahrrad herumgefahren. Dieser Webbi
(richtiger Name ist aktenkundig) hatte also mit dem Türken in der Naschbarschaft
Probleme und deshalb wurde vor dessen Restaurant (es war eine Kneipe und kein
Frisiersalon oder Blumenladen wie immer behauptet wird) eine Bombe gezündet,
damit dem Türken aus seinem Lokal die Fenster rausfliegen sollten.
Natürlich ist dieser Webbi ein Altnazi gewesen, aber im
Adolf Hitler Forum hatte er immer wieder angekündigt, das in Köln sei eine
Privatsache gewesen.
Aufgrund des Drucks von anderer Seite wurde dann dieser
Webbi vor wenigen Jahren „abgeschaltet“ und mit einem neuen Namen versehen. Er
selbst bekundete immer, an Krebs verstorben zu sein, wohne aber jetzt in
Amsterdam und wolle nach Thailand übersiedeln, um dort seinen Lebensabend zu
verbringen.
Vielen Übersiedlern in Thailand ist oft das Geld ausgegangen
und es dürfte so sein, dass der dann alte Geldquellen angezapft hat und diese
Beträge kassiert hat. Dieser Typ ist nämlich auch ein Roulettegambler mit
krankhaften Spielangewohnheiten, und da braucht man immer Geld.
Ähnliches Ding ist ja schon einmal passiert, woran auch sein
Führungsoffizier beim verfassungsschutz, der Ex-Stasi aus Seevethal bei
Hamburg, beteiligt war. Ende der 1990er-Jahre hatte in Schleswig-Holstein einen
Brandanschlagsprozess mit Toten, und einer aus der Truppe stand vor dem
Landgericht. Dann tauchten im prozess aufeinmal „amtliche Urkunden“ aus Berlin
auf, und das Gericht hätte den Angeklagten freisprechen müssen. Durch einen
dummen Zufall kam aber heraus, alles war gefälscht und der Angeklagte
verschwand für 15-Jahre hinter Gittern. Aber die Justiz war erst mal darauf
hereingefallen.
Süddeutsche Zeitung 8.Oktober 2015:
Richter Götzl und die erfundene Frau
NSU-Prozess: Verteidiger wollen wissen, wie es zu der
Phantom-Affäre kommen konnte
München — Wie kann so etwas passieren? Wie ist es möglich,
dass ein Anwalt mehr als 230 Verhandlungstage eine Frau ver¬tritt, die offenbar
gar nicht existiert? Diese Frage hat sich über den NSU-Prozess ge¬legt. Ralph
Willms, der Anwalt des Phan¬toms, ist am Mittwoch nicht mehr da. Er hat sein
Mandat niedergelegt. Vorwürfe richten sich aber nicht nur gegen ihn und gegen
einen Nebenkläger, der die Frau „Meral Keskin" erfunden haben soll. Auch
das Gericht muss sich jetzt kritische Nach-fragen gefallen lassen.
Beate Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer verlangt
Erklärungen von den Rich-tern, warum sie Keskin überhaupt als Ne-benklägerin
zugelassen hatten. Willms hat¬te dies beantragt, weil Keskin eines der Op¬fer
des Nagelbombenanschlags in Köln ge¬wesen sei. Bei dem Attentat waren 2004 mehr
als 20 Menschen verletzt worden. Keskin, so schrieb der Anwalt, habe sich zum
Zeitpunkt der Explosion vor einem Restaurant aufgehalten. Sie sei in ein
Kran¬kenhaus gebracht worden. In dem beige¬
fügten Attest war jedoch von einem „Bar-bierbesuch" die
Rede — und es fehlten die Personalien. Von der Handschrift und vom Wortlaut her
ist das Dokument identisch mit dem Attest des Nebenklägers Atilla Ö., der
tatsächlich von der Bombe verletzt wor-den war — und der nun im Verdacht steht,
das Phantom erfunden zu haben.
Zschäpes Anwalt erinnert die Richter daran, dass der
Generalbundesanwalt so-gar angeregt hatte, Keskin zunächst zu ver¬nehmen. Denn
aus den bisherigen Ermitt¬lungen hätten sich keine Hinweise erge¬ben, dass sie
eines der Opfer gewesen sei. „Soweit ersichtlich", sagt Heer — und es klingt
schon beinahe süffisant — sei Frau Keskin dann aber nie von der Polizei
ver¬nommen worden. Wie auch, wenn sie nicht existiert. Im April 2013 ließ das
Gericht of¬fenbar ohne weitere Nachforschungen Kes-kin als Nebenklägerin zu.
Eine Gerichts-sprecherin sagt, für eine genaue Überprü-fung sei ja die
Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung da. Das Bundesamt für Justiz bestätigte
am Mittwoch, dass auf ein
angebliches Konto der Frau Keskin 500 Euro als
Opferentschädigung gezahlt wu den — dies sei insbesondere wegen der Zi lassung
als Nebenklägerin geschehen.
Wolfgang Heer und seine Kollegen Wo] gang Stahl und Anja
Sturm verlangten Au kunft, ob den Richtern die UngereimthE ten bei den
Dokumenten aufgefallen sir und „warum sie diese Diskrepanz nicht hii terfragten?"
Richter Manfred Götzl reagie te gereizt: „Wann ist Ihnen, Herr He( denn diese
Diskrepanz aufgefallen?" He( „Es liegt nicht in unseren Aufgaben als VE
teidiger, etwas zu überprüfen» Bev Götzl, der zunächst keine weitere Eric] rung
zu dem Fall abgibt, zur Tagesor nung übergeht, bricht auch noch der Kc flikt in
Zschäpes Verteidiger-Team n aus: Ihr vierter Anwalt, Mathias Grase1,1 klagt,
Zschäpe und er hätten von Heers ? trag gar nichts gewusst. Die Verteidiger
streiten auf offener Bühne.
Irgendwann sagt Heer, eigentlich das alles an
„Würdelosigkeit" kaum ni
zu
überbieten. TANJEV
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