Sonntag, 4. Oktober 2015

Trading: Das A und O der Optionsscheine


Trading: Das A und O der Optionsscheine

Author D.Selzer-McKenzie

Video: https://youtu.be/dy6K_8icu-g

Optionsscheine ermöglichen risikobewussten Anlegern eine weitere Dimension bei der Kapitalanlage. Denn dank des bei diesen Wertpapieren wirkenden Hebels können auch mit ver-gleichsweise kleinen Anlagebeträgen hohe und im Vergleich zur Direktanlage stark überproportionale Gewinne erzielt werden. Um mit der Direktanlage in Aktien oder anderen an den Welt-börsen gehandelten Anlageobjekten große Gewinne zu erzielen, brauchen Anleger in der Regel viel Zeit und ein entsprechend hohes Grundkapital. Denn selbsteinen für Aktienverhältnisse beträchtlichen Kursanstieg von beispielsweise 100 auf 120 Euro (20 Prozent) kann der Anleger nur nutzen, wenn er zuvor eben jene 100 Euro in vollem Umfang aufbringt.

 

Einen Weg, hohe Kapitaleinsätze zu umgehen, bieten Options-scheine und Optionen. Mit dem Kauf eines Call Optionsscheins erwirbt der Anleger nicht direkt die betreffende Aktie, sondernstattdessen das Anrecht, die Aktie bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu einem bestimmten Kurs kaufen zu können. Ent¬scheidender Vorteil: Der für diese Anrechte aufzubringende Kaufpreis ist üblicherweise um ein Vielfaches niedriger als der Preis der eigentlichen Aktie.

Hieraus resultiert der für diese Finanzinstrumente typische Hebeleffekt. Denn während mit der Direktanlage in der Aktie bei dem Anstieg von 100 auf 120 Euro bezogen auf das einge¬setzte Kapital »nur« ein Gewinn von 20 Prozent erzielt wird, ermöglicht derselbe Aktienzuwachs von 20 Euro bei einem auf beispielsweise 5 Euro reduzierten Kapitaleinsatz einen ungleich größeren Gewinn von mehreren 100 Prozent. Dem gegenüber steht jedoch das Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Denn wenn die Aktie bei Fälligkeit des Optionsscheins unterhalb des Kurses notiert, zu dem das Anrecht zum Erwerb der Aktie fixiert wurde, ist der entsprechende Optionsschein wertlos und verfällt.

Call und Put

Grundsätzlich gilt es zwei Hauptausprägungen zu unterscheiden, die den beiden gegensätzlichen Börsenrichtungen entsprechen: Mit einem Call Optionsschein setzen Anleger auf steigende Kurse des jeweils gewählten Basiswerts. Ein Put Optionsschein profitiert indes von nachgebenden Notierungen des betrachte¬ten Anlageinstruments. Mit den beschriebenen Optionsscheinen, auch Standard- oder Classic Optionsscheine genannt, setzen Anleger normalerweise auf starke Kursbewegungen in die eine oder andere Richtung. Über einige Spezialformen können Anle¬ger mit Optionsscheinen aber auch in Marktszenarien ohne ein-deutigen Trend profitieren (so zum Beispiel mit Inline-Options-scheinen, dieser Variante werden wir uns im neuen Jahr widmen).

Ausstattungsmerkmale von Optionsscheinen

Weitere wesentliche Merkmale sind der Basispreis, das Bezugs¬verhältnis und die Laufzeit bzw. die Ausübungsfrist. Anleger erwerben beim Kauf eines Optionsscheins das Recht, während der Ausübungsfrist einen nach klar definierten Bedingungen berechneten Auszahlungsbetrag zu erhalten. Bei einem Call Optionsschein handelt es sich dabei um die mit dem Bezugs¬verhältnis multiplizierte Differenz zwischen dem Kurs des Basis¬werts und dem Basispreis., Der Kurs des Basiswerts muss also über dem Basispreis liegen, damit eine Zahlung erfolgen kann. Ansonsten verfällt der Call am Ende der Laufzeit wertlos. Genau umgekehrt verhält es sich bei Put Optionsscheinen. Hier wird

 

der Kurs des Basiswerts von dem Basispreis abgezogen und der daraus resultierende Betrag dann mit dem Bezugsverhältnis multipliziert. Der Auszahlungsbetrag ist bei Put Optionsscheinen immer dann positiv, wenn der Basiswert unterhalb des jeweiligen Basispreises notiert. Anderenfalls kommt es auch hier am Ende der Laufzeit zum wertlosen Verfall.

Somit gibt der Basispreis an, welchen Kurs der Basiswert wäh¬rend der Ausübungsfrist bzw. am Laufzeitende übersteigen (Call) bzw. unterschreiten (Put) muss, damit eine Auszahlung erfolgt. Die Laufzeit bestimmt, zu welchem Zeitpunkt der Optionsschein abgerechnet wird. Die Auszahlung des Rückzah¬lungswerts bei Fälligkeit erfolgt bei Optionsscheinen durch die Übertragung des jeweils ermittelten Geld¬betrags (Differenzbetrag). Ein tatsächlicher Bezug des jeweils abgebildeten Basis¬werts ist ausgeschlossen. Dies ist nur bei Optionen möglich. Optionen werden aus¬schließlich am Terminmarkt gehandelt, wobei ein tatsächlicher Anspruch auf den faktischen Erwerb des Basiswerts (im Falle von Aktien) besteht. So sind die über die Börse handelbaren Optionsscheine gewissermaßen eine depotgerecht verpackte Abwandlung der ursprünglichen Optionen.

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