CDU-Parteizentrale
1000 Berlin den
11.8.2015
http://youtu.be/E6bbEpBvEGk
Antrag auf Eröffnung eines Partei-Ausschlussverfahrens gegen
Volker Kauder, z.Zt. Fraktionsvorsitzender der CDU
Wegen parteischädigenden Verhaltens
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Als langjähriges Mitglied der CDU, seit 1962, stelle ich den
Antrag, gegen das Parteimitglied Volker Kauder ein Partei-Ausschlussverfahren
zu eröffnen.
Ich begründe mein Antragsrecht damit, als dass ich selbst
seit mehr als 50 Jahren Mitglied der CDU bin, seit 1962 der
CDU-Siegen/Westfalen, seit 1965 CDU-West-Berlin und seit 1974 CSU-Bayern. Zur
Glaubhaftmachung meiner Tätigkeit als Partei-Soldier füge ich nachstehend eine
Urkunde bei, die mir das damalige Führungsmitglied Franz-Joseph Strauss
persönlich überreicht hatte, ebenfalls war mein Oncel Achenbach zwei
Legislaturperioden MdB in Bonn.
Der Grund meines Antrages ist der, als dass der amtierende
Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Volker Kauder in absolut verfassungswidriger
Weise (z.B. nach Art.46,1 GG) versucht, Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Sanktionen androht, wenn sie nicht im Sinne seiner politischen Vorstellungen
ihr Abstimmungsverhalten verändern. Diesen namentlich bekannten Abgeordneten
des Deutschen Bundestages wurde angedroht, dass sie aus Ausschüssen eliminiert
und somit regelrecht kalt gestellt werden würden, wenn sie nicht in seinem
Sinne bereit sind, ihr Abstimmungsverhalten im Bundestag zu ändern.
Dies bezeichne ich als schweren Verstoss gegen das
politische Recht von Bundestagsabgeordneten, denn das Grundgesetz hat
Abgeordneten des Deutschen Bundestages ausdrücklich zugestanden, dass sie nur
ihrem Gewissen verantwortlich sind und eine Einflussnahme, gleich welcher Art,
nicht gestattet sei. Und Abgeordneten mit Sanktionen zu drohen, z.B. dass sie
aus gewissen Ausschüssen herausfliegen würden, hast das Grundgesetz in Art.46,1
ausdrücklich untersagt.
Das Parteimitglied Volker Kauder missbraucht hier sein
Fraktionsamt und will offensichtlich die gleichen Methoden wieder einführen,
wie sie im Reichstag der 1930er-Jahre bzw. in der Volkskammer der DDR üblich
waren, nämlich, dass Abgeordneten nur als Ja-Sager-Stimmvieh zu dienen hätten.
Es ist bedenklich, dass es sich hier auch noch um den
Fraktionsvorsitzenden der CDU handelt, der wegen seines grob rechtswidrigen
Verhaltens aus der Partei ausgeschlossen werden sollte. Die CDU hatte schon
einmal einen ähnlichen Fall, auch wenn es nur ein Colateralschaden war, nämlich
in den 1960er Jahren. Der Parteivorsitzende des Koalitionspartners FDP, Herr
Erich Mende, hatte ebenfalls versucht, verfassungswidrig Abgeordnete zu drangsalieren
und ist dann kurz danach selbst als Vorsitzender und Bundesminister dieser
Koalitionspartei aus der FDP herauskatapultiert worden.
Ich beantrage, wegen seines parteischädigenden Verhaltens
ein Partei-Ausschlussverfahren gegen das Mitglied Volker Kauder einzuleiten.
Hochachtungsvoll
(Selzer-McKenzie)
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