Montag, 10. August 2015

Partei-Ausschlussferfahrengegen Volker Kauder CDU


CDU-Parteizentrale

1000 Berlin                                            den 11.8.2015

http://youtu.be/E6bbEpBvEGk

 

Antrag auf Eröffnung eines Partei-Ausschlussverfahrens gegen

Volker Kauder, z.Zt. Fraktionsvorsitzender der CDU

Wegen parteischädigenden Verhaltens

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Als langjähriges Mitglied der CDU, seit 1962, stelle ich den Antrag, gegen das Parteimitglied Volker Kauder ein Partei-Ausschlussverfahren zu eröffnen.

Ich begründe mein Antragsrecht damit, als dass ich selbst seit mehr als 50 Jahren Mitglied der CDU bin, seit 1962 der CDU-Siegen/Westfalen, seit 1965 CDU-West-Berlin und seit 1974 CSU-Bayern. Zur Glaubhaftmachung meiner Tätigkeit als Partei-Soldier füge ich nachstehend eine Urkunde bei, die mir das damalige Führungsmitglied Franz-Joseph Strauss persönlich überreicht hatte, ebenfalls war mein Oncel Achenbach zwei Legislaturperioden MdB in Bonn.

Der Grund meines Antrages ist der, als dass der amtierende Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Volker Kauder in absolut verfassungswidriger Weise (z.B. nach Art.46,1 GG) versucht, Abgeordneten des Deutschen Bundestages Sanktionen androht, wenn sie nicht im Sinne seiner politischen Vorstellungen ihr Abstimmungsverhalten verändern. Diesen namentlich bekannten Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurde angedroht, dass sie aus Ausschüssen eliminiert und somit regelrecht kalt gestellt werden würden, wenn sie nicht in seinem Sinne bereit sind, ihr Abstimmungsverhalten im Bundestag zu ändern.

Dies bezeichne ich als schweren Verstoss gegen das politische Recht von Bundestagsabgeordneten, denn das Grundgesetz hat Abgeordneten des Deutschen Bundestages ausdrücklich zugestanden, dass sie nur ihrem Gewissen verantwortlich sind und eine Einflussnahme, gleich welcher Art, nicht gestattet sei. Und Abgeordneten mit Sanktionen zu drohen, z.B. dass sie aus gewissen Ausschüssen herausfliegen würden, hast das Grundgesetz in Art.46,1 ausdrücklich untersagt.

Das Parteimitglied Volker Kauder missbraucht hier sein Fraktionsamt und will offensichtlich die gleichen Methoden wieder einführen, wie sie im Reichstag der 1930er-Jahre bzw. in der Volkskammer der DDR üblich waren, nämlich, dass Abgeordneten nur als Ja-Sager-Stimmvieh zu dienen hätten.

Es ist bedenklich, dass es sich hier auch noch um den Fraktionsvorsitzenden der CDU handelt, der wegen seines grob rechtswidrigen Verhaltens aus der Partei ausgeschlossen werden sollte. Die CDU hatte schon einmal einen ähnlichen Fall, auch wenn es nur ein Colateralschaden war, nämlich in den 1960er Jahren. Der Parteivorsitzende des Koalitionspartners FDP, Herr Erich Mende, hatte ebenfalls versucht, verfassungswidrig Abgeordnete zu drangsalieren und ist dann kurz danach selbst als Vorsitzender und Bundesminister dieser Koalitionspartei aus der FDP herauskatapultiert worden.

Ich beantrage, wegen seines parteischädigenden Verhaltens ein Partei-Ausschlussverfahren gegen das Mitglied Volker Kauder einzuleiten.

Hochachtungsvoll

(Selzer-McKenzie)

 




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